Feuerwehr-Verband des Kreises Soltau

Gründung 1910

Im Kreis Soltau kam es im Jahr 1910 zur Gründung des Kreisfeuerwehrverbandes. Wie das damals ablief können wir anhand der heute noch vorhandenen Dokumente sehr gut nachvollziehen. Versetzen wir uns doch einfach einhundert Jahre zurück und schlagen die Akte mit der damaligen Correspondenz des Verbandsvorsitzenden Heinrich Wiegels auf, in der wir als erstes die Porto-Liste entdecken. 

© KFV Heidekreis e. V.
© KFV Heidekreis e. V.

Die Initiative zur Gründung des Kreis-Feuerwehr-Verbandes ging vom damaligen Landrat des Kreises Soltau, Herrn Dr. von Rappard aus, der die Vorstände der damals bestehenden Freiwilligen Feuerwehren Soltau, Munster, Schneverdingen, Heber, Bispingen und Hützel am 26. Mai 1910 zwecks Bildung eines Kreisfeuerwehrverbandes für den 07. Juni 1910 in sein Büro im Landratsamt einlu

© KFV Heidekreis e. V.

Der Einladung hatte er jeweils eine Mustersatzung beigefügt, die zur Sitzung mitgebracht werden sollte.

Die bei der konstituierenden Sitzung des Vorstandes am 26. Mai 1910 von den Vorstandsmitgliedern unterschriebene Satzung liegt uns heute noch im Original vor. Bei dem in Sütterlin-Schrift abgefassten Text handelt es sich um den Text der Muster-Satzung, in dem bei der Sitzung am 26.05.1910 einige Ergänzungen (z. B. „Soltau“ beim Verbandsnamen) und Streichungen vorgenommen wurden, die in der vorliegenden Fassung erkennbar sind. Der Mustertext wurde anschließend durch die Unterschriften zum Original der Satzung des Verbandes.  

© KFV Heidekreis e. V.
© KFV Heidekreis e. V.
© KFV Heidekreis e. V.
© KFV Heidekreis e. V.

Satzung des Feuerwehr-Verbandes für den Kreis Soltau

§ 1

Der Kreisverband besteht aus den nach § 11 der Polizei-Verordnung vom 22. August 1905 amtlich anerkannten freiwilligen Feuerwehren des Kreises Soltau, welche sich zu einem Kreis-Verbande (§ 4) zusammengeschlossen haben. 

§ 2

Zweck des Verbandes.

Förderung und Ausbildung des Feuerlöschwesen, sowie Hebung und Pflege des kameradschaftlichen Geistes unter den Mitgliedern der Feuerwehren.

Dieser Zweck soll erreicht werden:

  1. durch Einführung möglichster Gleichmäßigkeit in der Organisation und Leitung der Feuerwehren.
  2. durch Abhaltung von Feuerwehrtagen (§ 4).
  3. durch Vorführung von Feuerwehrübungen (§ 4).

§ 3

Leitung und Vertretung des Verbandes.

Die Leitung des Verbandes und dessen Vertretung nach innen und außen besorgt ein aus den Vorsitzenden und den Stellvertretern der freiwilligen Feuerwehren des Kreises Soltau bestehender Vorstand. Auf Vorschlag des Vorsitzenden des Kreisverbandes wird aus dessen Wehr ein Schriftführer als stimmberechtigtes Mitglied ernannt.

Der Vorstand wählt den Vorsitzenden und (zwei) einen Stellvertreter. Die Amtsdauer derselben dauert drei Jahre. Die erste Wahl besorgen die zur Gründung des Verbandes erschienenen Delegierten.

Der geschäftsführende Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem 

(ersten) Stellvertreter und dem Schriftführer; doch kann derselbe sicher forderlichenfalls aus der Zahl der übrigen Vorstandsmitglieder ergänzen.

Treten im Vorstande der freiwilligen Feuerwehren Änderungen ein, so tritt das dafür erwählte Mitglied in den Kreisverbands-Vorstand ein. Betrifft dies jedoch den Kreisverbands-Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter, so findet eine Neuwahl des Vorsitzenden oder dessen Stellvertreters statt.

Sämtliche Ämter sind Ehrenämter.

Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn 2/3 der Mitglieder anwesend sind. Im Falle der Beschlußunfähigkeit ist die zweite Versammlung beschlußfähig, ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Vorstandsmitglieder. Bei Abstimmungen entscheidet Stimmenmehrheit, bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden.

Dem Vorsitzenden liegt es ob, die Vorstandssitzungen und Feuerwehrtage zu berufen [ ] *1) und zu leiten, die Tagesordnung dafür festzustellen und die gefaßten Beschlüsse zur Ausführung zu bringen. Im Behinderungsfalle tritt (treten) der (1. bezw. 2.) stellvertretende Vorsitzende an dessen Stelle.

[ ] *1) Am linken Rand stehender hier eingefügten Satz: [letzteres im Benehmen mit der Wehr des Versammlungsortes.]

Der Schriftführer führt die Protokolle in den Vorstands-Sitzungen und Feuerwehrtagen und hat sämtliche ihm vom Vorsitzenden übertragenen schriftlichen Arbeiten zu erledigen. Ferner hat derselbe die Vorstandskasse zu führen und alljährlich auf dem Feuerwehrtage über die Einnahmen und Ausgaben Rechnung abzulegen. Die Richtigkeit derselben ist von zwei Rechnungsprüfern, welche jedes Jahr auf dem Verbandstage gewählt werden, zu prüfen.

Der Vorstand hat die Pflicht, nicht nur die Bildung freiwilliger Feuerwehren im Verbandsbezirke anzuregen und zu fördern, sondern auch die Verbandswehren mit Rat und Tat nach Kräften zu unterstützen. 

§ 4

 Feuerwehrtage

Der Verband hält jedes Jahr an einem Sonntage (der Monate Juni,) im Laufe des Sommers (Juli oder August) einen ordentlichen Feuerwehrtag ab, zu welchem sämtliche Verbandswehren 4 Wochen vorher eingeladen sein müssen. Jede Wehr entsendet zu demselben für je 20 oder angefangene 20 aktive Mitglieder einen stimmberechtigten Abgeordneten. Mehr als 6 (Stimmen) Abgeordnete stehen einer Wehr nicht zu. [Anmerkung: Der letzte Satz wurde gestrichen, durch eine gepunktete Unterstreichung wieder gültig.]

Die Abgeordneten haben sich durch eine schriftliche Vollmacht ihres Hauptmannes mit Angabe der Zahl der aktiven Mitglieder ihrer Wehr auszuweisen. Das Stimmrecht der Mitglieder des Vorstandes ruht, wenn sie von der Wehr, welcher sie angehören, als Abgeordneter gewählt sind. Zu den Verhandlungen sind etwa anwesende Vertreter von Behörden und Gemeinden mit beratender Stimme zuzulassen. Mitglieder freiwilliger Feuerwehren können den Verhandlungen als Zuhörer beiwohnen.

Auf den ordentlichen Feuerwehrtagen hat die Feuerwehr des Versammlungsortes eine Übung abzuhalten, wobei der Vorstand Kritik übt. 

Außerordentliche Feuerwehrtage können einberufen werden, wenn der Vorstand dieses für erforderlich hält oder der Antrag von 2 (Bezirks) Feuerwehren des Kreisverbandes gestellt wird.

(Festlichkeiten dürfen an einem Feuerwehrtage nicht abgehalten werden. Ausnahmen sind nur bei besonderer Veranlassung mit Genehmigung des Vorstandes zulässig.) 

Auf die Tagesordnung jedes ordentlichen Feuerwehrtages müssen folgende Gegenstände gesetzt werden:

1. Bericht des Vorstandes über das letzte Verbandsjahr.

2. Bericht des Schriftführers über die Verbandskasse.

3. Wahl von 2 Rechnungsprüfern und Bericht derselben zwecks Entlastung des Schriftführers.

4. Austausch von den im letzten Jahre bei Bränden gemachten Erfahrungen. 

5. Besprechung feuerwehr-technischer Fragen und Neuerungen auf dem Gebiete des Feuerlöschwesens. (Event. ist seitens eines dazu bestellten Referenten ein Vortrag zu halten.)

6. Beurteilung der Schulübung und des Manövers der Feuerwehr des Versammlungsortes durch den Vorstand.

7. Wahl des Versammlungsortes für den nächsten ordentlichen Feuerwehrtag. Etwaige Anträge seitens einer Verbandswehr müssen 14 Tage vor dem Feuerwehrtage schriftlich beim Vorstande eingereicht sein.

Sonstige Bestimmungen.

§ 5

Besondere Leistungen sind nicht zu zahlen. (sollten Kosten entstehen, so sind dieselben gleichmäßig von den Mitgliedern der Verbandswehren zu tragen, dürfen jedoch den Betrag von 10 Pfennig jährlich für jedes Mitglied nicht übersteigen.) Die Vorstandsmitglieder u. Abgeordneten erhalten für die Teilnahme an einem auswärtigen Feuerwehrtage eine Vergütung von 3 M. aus der Verbandskasse. 

§ 6

Beschwerden sind an den Vorstand zu richten, welcher darüber entscheidet, jedoch ist Berufung an den Feuerwehrtag zulässig. Richtet sich die Beschwerde gegen den Vorstand, so entscheidet der Feuerwehrtag. 

§ 7

Der Ausschluß einer freiwilligen Feuerwehr aus dem Verbande kann nur auf Antrag des Vorstandes durch Beschluß des Feuerwehrtages erfolgen.

Der Ausschluß einer Wehr muß erfolgen, wenn dieselbe auf Grund der §§ 11 bis 13 der Polizeiverordnung vom 22. August 1905 die amtliche Anerkennung verliert.

 § 8

Änderungen dieser Satzungen können auf jedem Feuerwehrtage beschlossen werden, wenn die Anträge auf der Tagesordnung stehen und 2/3 der anwesenden Vertreter dafür stimmen.

§ 9

Bei Auflösung des Verbandes muß der betreffende Antrag auf der Tagesordnung eines ordentlichen Feuerwehrtages stehen und 3/4 der sämtlichen vertretenen Wehren sich dafür erklären. Bei der Abstimmung darüber hat jede Wehr nur eine Stimme.

(Auf der letzten Seite steht unter dem Strich:)

Dieses Statut ist in der zur Gründung des Feuerwehr-Verbandes für den Kreis Soltau einberufenen Versammlung den Delegierten aus den freiwilligen Feuerwehren beschlossen und festgesetzt worden.

(unterschrieben von:)

Wiegels - Freiw. F. Soltau

Bockelmann für Munster

Paul Liebherr f. C.B.u.S. (= Carl Breiding und Sohn)

Ropeter für Schneverdingen

Garbers Hützel

Brooks für Heber

Beeken Bispingen

Am 27. Juni 1910 lud der Landrat die Vorstände der Freiwilligen Feuerwehren für den 04. Juli 1910, 4 Uhr nachmittags, erneut in sein Büro im Landratsamt nach Soltau ein. Diesmal ging es um die Wahl des Vorsitzenden und des Stellvertreter für den Kreisfeuerwehrverband. Von diesen Wahlen liegt uns diese Verhandlungsniederschrift vor.

 

 

© KFV Heidekreis e. V.
© KFV Heidekreis e. V.

Anwesend:

Herren Heinrich Wiegels Albert Böning für die Freiw. F.W. Soltau 

Herr Liebherr (Paul) Herr Westermann (Theodor) f. d. Freiw. Fabrikfeuerw. D. Firma C. Breiding 

Herr August Wilkens  f. Fr. F W Bispingen 

Wilh. Ropeter, Heinrich Porgens f. Fr. F.W. Schneverdingen

August Garbers f. Fr. F.W. Hützel 

Georg Brook f. Fr. F. W. Heber

Verhandelt, Soltau, 4. Juli 1910

Gemäß § 3 der Satzung wurde zunächst zur Wahl des Vorsitzenden geschritten. Es wird vorgeschlagen und beschlossen die Wahl auf Akklamation vorzunehmen.

Hierauf wurde einstimmig Herr Heinrich Wiegels, Vorsteher der Frw. Fw. Soltau zum Vorsitzenden gewählt.

Derselbe nahm die Wahl an.

Danach wurde gleichfalls auf Akklamation Herr W. Ropeter Vorsteher der Frw. Feuerw. Schneverdingen zum Stellvertreter des Vorstands gewählt.

Auch dieser nahm die Wahl an.

Hierauf wurde auf Vorschlag des Vorsitzenden Herr Böning zum Schriftführer gewählt; derselbe nahm die Wahl an.

g. u. von Rappard

 

Mit Schreiben vom 25. Juli 1910 bittet Hauptmann Ropeter von der Freiwilligen Feuerwehr Schneverdingen den Vorstand des Kreisfeuerwehrverbandes den ersten Kreisfeuerwehr-Verbandstag am 21. August in Schneverdingen abzuhalten und schlägt darin auch eine Tagesordnung vor. Das Schreiben hat folgenden Wortlaut: 

 
© KFV Heidekreis e. V.
© KFV Heidekreis e. V.

Freiwillige Feuerwehr

Schneverdingen, den 25. Juli 1910

Den Vorstand bittet die Wehr ergebenst, den ersten Kreisfeuerwehr-Verbandstag am 21ten August mit nachfolgender Tagesordnung hier abhalten zu wollen:

12 – 1 Uhr Empfang der Gäste

- 2 Uhr  Delegierten – Versammlung

2 - 3 ½ Uhr Schulübung u. Manöver.

Nach der Übung Kritik. 

4 Uhr antreten zum Festzuge am Schützen-

platze.

Nachdem Konzert, Preisschießen u. Ball.

Es

Es wird ergebenst ersucht, die Verbands-Wehren, sowie den Herrn Landrat hiervon in Kenntnis zu setzen. 

Zugleich fragen wir ergebenst an, ob es gestattet ist, benachbarte Wehren, welche nicht dem Verbande angehören, als Gäste einzuladen.

Um baldgefällige Nachricht wird gebeten.

An                                            Ropeter

den Vorstand des Kreis-             Hauptmann

Feuerwehr-Verband 

Soltau.

 

Wie schnell damals die Post zwischen Soltau und Schneverdingen hin und her gegangen ist, zeigt dieser Schriftverkehr  zwischen dem Vorsitzenden des Kreisfeuerwehrverbandes Heinrich Wiegels und dem Hauptmann der Freiwilligen Feuerwehr Schneverdingen Wilhelm Ropeter. Denn auf das Schreiben vom 25. Juli 1910 antwortet Vorsitzender Heinrich Wiegels bereits am 29. Juli 1910, indem er dem Vorschlag zwar zustimmte, die Tagesordnung aber geändert haben wollte. Noch am gleichen Tag (19.07.1910) antwortete ihm Hauptmann Ropeter, indem er ihm per Postkarte den Versammlungsort mitteilte. Daraufhin verschickte Wiegels nur einen Tag später die Einladungen an sämtliche Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis. Die gastgebende Wehr Schneverdingen sollte die anderen Einladungen, einschließlich die des Landrates, und die Bekanntmachungen des Programms verschicken. Die Teilnahme von Wehren aus anderen Kreisen waren nicht gewünscht.

 
© KFV Heidekreis e. V.
© KFV Heidekreis e. V.

Freiwillige Feuerwehr

Schneverdingen, den 29.7.10

An den Vorsitzenden des Kreis-Feuerwehr-Verbandes, Soltau

Dem Vorstande teilen wir auf das geehrte Schreiben vom heutigen Tage ergebenst mit, daß die Schulübung, der Kirche wegen, welche hier oft bis 1 Uhr dauert, erst um 1 ½ Uhr beginnen könnte.

Die Tagesordnung würde dann sein:

 -  3 Uhr Schulübung u. Manöver.

3 –  4 Uhr Delegierten-Versammlung.

-------------

4 ½ Uhr Antreten zum Festumzuge.

Da ich auch Bedenken hatte, Wehren welche nicht dem Verbande angehören, einzuladen, wird dieses unterbleiben.

Ropeter

Hauptmann 

© KFV Heidekreis e. V.
© KFV Heidekreis e. V.

Herrn Zimmer- und Maurermeister

L. Wiegels

Soltau

--------

29.7.10

Teile Ihnen ergebenst mit, daß das Fest im Schützen-Hause und die Delegierten-Versammlung im Vereinslokale Georg Loose statt findet.

Ropeter

© KFV Heidekreis e. V.
© KFV Heidekreis e. V.
© KFV Heidekreis e. V.
© KFV Heidekreis e. V.

Eines der Themen, mit dem man sich auf der ersten Verbandsversammlung beschäftigen wollte, war die Einführung von einheitlichen Kupplungsstücken. Dazu entstand im Vorfeld der Versammlung ein reger Schriftverkehr des Vorsitzenden mit entsprechenden Lieferfirmen.

© KFV Heidekreis e. V.
© KFV Heidekreis e. V.
© KFV Heidekreis e. V.
© KFV Heidekreis e. V.
© KFV Heidekreis e. V.
© KFV Heidekreis e. V.
© KFV Heidekreis e. V.
© KFV Heidekreis e. V.
© KFV Heidekreis e. V.
© KFV Heidekreis e. V.

13. Aug. (19)10

Herrn Louis Tidow

Hannover-Badenstedt

Für die Zusenden der Muster der Normal-Kupplungen zunächst besten Dank.

Ich möchte aber noch um Aufklärung bitten, wie es ist wenn nur eine Wehr von 44 mm und die andere 52 mm Durchmesser hat, jede hat ein Normal-Kupplungsstück mit Vater- und mit Mutterteil, nun ist aber ein Gewinde für 44 mm und eins für 52 mm Durchmesser Schläuche, da passen also die Normalkuppelungen dann doch nicht?? Müssen in solchen Fällen nun 2 Wehren zusammen kommen, um auch bestens um Naturgemäß Kuppelstücke gesichert werden, also einerseits 44 mm - andererseits 52 mm Durchgang? Ich darf erst hierüber noch um Ihre gefl. Aufklärung bitten, wie es andere Wehren eingerichtet haben.

Hochachtungsvoll

L. Wiegels

 

© KFV Heidekreis e. V.
© KFV Heidekreis e. V.

Die Freiwillige Feuerwehr Heber hatte sich bereits vor der Verbandsversammlung mit Schreiben vom 15.08.1910 um die Ausrichtung des 2. ordentlichen Feuerwehrtages im Jahre 1911 beworben, den sie zusammen mit ihrem 10-jährigen Stiftungsfest feiern möchte. Dieses Schreiben an den Vorsitzenden hat folgenden Wortlaut:

 
© KFV Heidekreis e. V.

Heber, den 15. August 1910

Dem Verbandsvorsitzenden des Kreis-Feuerwehr-Verbandes „Soltau“ Herrn Hauptmann Wiegels – Soltau erlaubt sich der unterzeichnete Schriftführer der „Freiwilligen Feuerwehr Heber“ Nachstehendes bezüglich des 1. Feuerwehrtages in Schneverdingen am 21. Aug. ds. Js. mitzuteilen.

1. Die hiesige Wehr zählt 44 Mitglieder, ist demnach nach den Verbandsstatuten berechtigt zur Entsendung von 3 Delegierten. Hierzu wurde in der Korpsversammlung am 13. August ds. Js. gewählt 1. Spritzenzugführer Heinrich Tödter 2. u. 3. die Feuerwehrmänner Wilhelm Rosebrok u. Georg Broocks II. 

2.In der Korpsversammlung wurde ferner beschlossen, beim Feuerwehrtage zu beantragen, den II. ordentlichen Feuerwehrtag in Heber stattfinden zu lassen. Der Antrag wird hiermit gestellt u. damit begründet, daß gleichzeitig das 10-jährige Stiftungsfest der Wehr gefeiert werden soll.

                                                        Der Schriftführer der Freiwilligen den Kreisverbandsvorsitzenden                     H. Vogt

An  Feuerwehr Heber 

Herrn Hauptmann H. Wiegels                       

       Soltau 

Kurz vor der ersten Verbandsversammlung wurde in der Böhme-Zeitung vom 19. August 1910 eine Zeitungsanzeige mit dem Ablauf der Veranstaltung öffentlich bekannt gemacht.

 
© KFV Heidekreis e. V. / Böhmer-Zeitung, Soltau

Der Höhepunkt des Jahres 1910 war für den Kreis-Feuerwehr-Verband Soltau sicherlich der 1. Verbandstag / Kreisfeuerwehrtag, der in Schneverdingen abgehalten wurde. Wie aus der Anzeige in der Böhme-Zeitung hervorgeht, fanden nach dem Empfang der Gäste auf dem Bahnhof und dem Schützenhause erstmal die Schulübung und das Manöver statt. Während eine Schulübung immer planmäßig (schulmäßig) ablief, entsprach das Manöver einer heutigen Feuerwehrübung kennen. Die Unterschiede werden anhand der obigen Beschreibung deutlich.

 
© KFV Heidekreis e. V.

Die Schulübung und das Manöver wurden vor der Delegierten-Versammlung zwischen 13:30 Uhr und 15:00 Uhr durchgeführt. Die anschließende Beurteilung wurde unter TOP 6 auf der Versammlung bekannt gegeben. Die Ausgangslage für das Manöver sah folgendes vor:

 
© KFV Heidekreis e. V.

Annahme für das Manöver

zum 1ten Kreisfeuerwehr-Verbandstage des Kreises Soltau am 21. August 1910 in Schneverdingen

Windrichtung: Ost

Der Herd eines gedachten Schadenfeuers befindet sich in der Gastwirtschaft von Hemsen, Ecke Post- und Gartenstraße. Das Wohnhaus ist vom Feuer ergriffen. Zur Bekämpfung des Feuers ist Spritze I der Gemeinde-Pflichtfeuerwehr tätig. Spritze II deckt das von Feld´sche Wohnhaus. Die anrückende Freiwillige Feuerwehr bekommt vom Ortsbrandmeister den Auftrag, die nebenliegende Grambeck´sche Kaufmannschaft, wo der Dachstuhl Feuer gefangen hat, anzugreifen und die feuergefährlichen Gegenstände vom Lager zu entfernen.

Später wird durch Flugfeuer die Scheune des Bäckermeisters Maack entzündet. Es wird erforderlich, das Zweigrohr einzusetzen, um das Feuer zu bekämpfen.

(Zeichnung)

Die Tagesordnung der ab 15 Uhr abgehaltenen Verbandsversammlung bestand aus den obigen sieben Tagesordnungspunkten. 

 
© KFV Heidekreis e. V.

Die handschriftlichen Notizen der unter TOP 1 gehaltenen Eröffnungsrede des Vorsitzenden Heinrich Wiegels liegen uns heute noch vor, danach wollte Wiegels den 1. Verbandstag mit folgenden Worten eröffnen:

 
© KFV Heidekreis e. V.

Meine Herren, ich begrüße Sie zunächst und danke Ihnen, daß Sie hier so zahlreich erschienen sind zu unserem ersten Kreis-Feuerwehr-Verbandstage.

Wie Sie ja alle wissen, ist der Verband im Laufe dieses Sommers auf die Initiative unseres Herrn Landrates in Soltau gegründet und (es) haben sich die sämtlichen Freiwilligen Feuerwehren des Kreises demselben angeschlossen. Der Verband besteht also aus den Wehren Freiwillige Feuerwehr Bispingen mit 36 Mitgliedern

Heber mit 44 Mitgliedern

Hützel mit 20 Mitgliedern

Munster mit 47 Mitgliedern

Schneverdingen mit 63 Mitgliedern

Soltau mit 117 Mitgliedern

und der Freiwilligen Feuerwehr der Firma Carl Breiding & Sohn, Soltau mit 50 Mitgl.

Zusammen also 7 Wehren mit 377 Mitgliedern. Es ist ja im Verhältnis zu unserer Kreisgröße noch eine recht kleine Zahl, und wir wollen besorgt sein, ob es uns nicht gelingen wird, in den noch ausstehenden größeren Orten des Kreises Freiwillige Feuerwehren zu gründen. Die Ziele & Zwecke der Freiwilligen Feuerwehren sind ja nicht als Lustbarkeitsvereine zu wirken, sondern unserem Nächsten in Not und Gefahr hilfreich zur Seite zu stehen. Leider findet man nun 

© KFV Heidekreis e. V.

häufig, daß sich in einzelnen Orten die besser situierten Einwohner den Freiwilligen Feuerwehren fern halten, trotzdem sie es aber unwillig sind, durch ihren größeren Besitz, die bei einem ausbrechenden Brande der Hilfe der Freiwilligen Feuerwehr bedürfen. Ich möchte daher nicht unterlassen darauf hinzuweisen, daß also auch die besser Gestellten sich für die freiwillige Feuerwehr erwärmen müssten und damit dem kleinen Mann mit gutem Beispiel vorangehen, zum Wohle und Segen in der Gemeinde.

Wir haben uns nun ja im Kreisverband zusammen getan zur besseren Förderung und Ausbildung des Feuerlöschwesens und auch zur Hebung des kameradschaftlichen Geistes unter den Mitgliedern der Feuerwehren. Ich möchte nun wünschen, daß dieser Zweck voll und ganz erreicht wird. Lassen Sie uns daher bevor wir in unseren Verhandlungen eintreten auf gute Kameradschaft und eine gedeiliche Fortentwicklung unseres Kreisverbandes anstoßen. 

© KFV Heidekreis e. V.

Das Protokoll der Versammlung wurde von Schriftführer Albert Böning handschriftlich in ein Protokollbuch eingetragen, in dem - angefangen mit der 1. Verbandsversammlung 1910 - alle Protokolle der nachfolgenden Verbandsversammlungen bis 1930 festgehalten wurden.

Daher werden wir auch in späteren Jahren immer wieder mal einen Blick in dieses Protokollbuch werfen.

 

© KFV Heidekreis e. V.
© KFV Heidekreis e. V.
© KFV Heidekreis e. V.
© KFV Heidekreis e. V.
© KFV Heidekreis e. V.
© KFV Heidekreis e. V.

Bereits am nächsten Tag, am Montag, den 22. August 1910, erschien in der Böhme-Zeitung – beginnend auf der 1. Seite – der Bericht über die 1. Verbandsversammlung des neu gegründeten Kreisfeuerwehrverbandes Soltau. 

Der Bericht enthält allerdings gleich am Anfang einen Fehler, denn der Verband wurde nicht im „vorigen Jahre“ sondern im „vorigen Monat“ gegründet.

Wie aus dem Zeitungsbericht und dem Protokoll hervorgeht, wurde Heber als Ausrichter für den nächsten  Kreisfeuerwehrtag 1911 gewählt.
 
© KFV Heidekreis / Böhme-Zeitung Soltau
© KFV Heidekreis / Böhme-Zeitung Soltau
© KFV Heidekreis / Böhme-Zeitung Soltau
Hier der Text des Artikels in der Böhme-Zeitung vom 22. August 1910

 Verbandstag des Kreisfeuerwehrverbandes Soltau in Schneverdingen. Gestern fand in Schneverdingen der 1. Verbandstag des im vorigen Jahre (Anmerkung: gemeint war „im vorigen Monat“) gegründeten Kreisfeuerwehrverbandes statt. Die Mitglieder der auswärtigen Wehren wurden am Bahnhof von einem Empfangskomitee, bestehend aus den Herren Gemeindevorsteher Meyer, Fabrikant Griffel und einer Abordnung der freiwilligen Feuerwehr Schneverdingen empfangen und mit Musikbegleitung zum Festplatze geleitet, woselbst die Schneverdinger Wehr einem Freitrunk verabreichte. Hierauf gings zum Uebungsplatze. Die Schneverdinger Wehr führte den Gästen eine Schulübung vor und anschließend daran ein Manöver.

Es sei an dieser Stelle besonders hervorgehoben, daß die einzelnen Uebungen durchweg gut ausgeführt wurden, sowie auch am Schlusse der Parademarsch sowohl im Schritt als im Laufschritt. Das Manöver gelang ebenfalls, nur schien es, als ob das Wasser eine zu große Steigung zu machen hatte und durch den Anbringer, welcher gleichzeitig als Saug- und Druckspritze diente, nur langsam zu der fingierten Brandstätte gebracht werden konnte. 

Nach dem Manöver versammelten sich die Vorstandsmitglieder und die gewählten Delegierten im Loose´schen Gasthause, woselbst der 1. Verbandstag durch den Vorsitzenden Herrn H. Wiegels – Soltau eröffnet wurde. Herr Wiegels begrüßte zunächst die Ehrengäste, die Herren Landrat Dr. von Rappard – Soltau, Gemeindevorsteher Meyer, Dr. Speckmann und Fabrikant Griffel – Schneverdingen und dankte für ihr Erscheinen, begrüßte ferner die erschienen Kameraden und gab bekannt, daß sämtliche Wehren des Kreises Soltau sich dem Verbande angeschlossen hätten. Es seien dies die Wehren Bispingen, Heber, Hützel, Munster, Schneverdingen, freiwillige Feuerwehr Soltau und die Fabrikfeuerwehr der Firma Carl Breiding & Sohn – Soltau mit zusammen 377 Mitgliedern. Herr Wiegels betonte, daß es sehr erwünscht sei, wenn auch besser situierte Leute sich überall dem Feuerwehrwesen anschlössen. Die Wehren des Verbandes hätten sich zusammengetan zur besseren Förderung des Feuerwehrwesens und zur Pflege der Kameradschaft und lässt seine Worte ausklingen in einem Hoch auf den neu gegründeten Kreisfeuerwehrverband. Hierauf erfolgte Abgabe der Vollmachten seitens der Delegierten und waren die Wehren durch 21 Delegierte vertreten. Sodann trat man zur Tagesordnung über und erfolgte zunächst Bericht über die seitherige Tätigkeit des Verbandes und Besprechung des Kassenwesens. Zu letzterem sei bemerkt, daß vom Kreise 100 Mark als Zuschuß zu den Kosten des Verbandstages zur Verfügung gestellt sind. Zu Rechnungsprüfern wurden gewählt die Kameraden Herren P. Meyerhoff und Th. Westermann – Soltau.

Beim Meinungsaustausch über die bei stattgefunden Bränden gemachten Erfahrungen empfahl der Hauptmann der Freiwilligen Feuerwehr Schneverdingen, Herr Ropeter, daß bei Heidebränden das Feuer am wirksamsten durch Schlagen mit grünen Büschen bekämpft werden könne. Unter Verschiedenes stellte der Vorsitzende Herr Wiegels den Wehren anheim, sich Normalverbindungen für Schläuche anzuschaffen. Hierauf unterzog Herr Wiegels die Schulübung auch das Manöver der Schneverdingen Wehr einer Kritik und sagte, daß die Uebungen, abgesehen von einigen Mängeln, im Ganzen das Prädikat „gut“ verdienten, die Wehr habe gezeigt, daß sie auf der Höhe sei und im Schadenfalle das ihrige tun werde zur Bekämpfung des Feuers. Sodann wählte die Versammlung Heber als Ort des nächsten Verbandstages. 

Es ergriff hierauf Herr Landrat Dr. v. Rappard das Wort und gab seiner Freude Ausdruck darüber, daß sämtliche Wehren des Kreises auf den Gedanken zur Gründung eines Kreis-Feuerwehr-Verbandes so gerne und freudig eingegangen seien und bat, auch in Zukunft den Verband hochzuhalten und darauf zu dringen, daß möglichst viele Mitglieder der einzelnen Wehren an den Verbandstagen teilnehmen, da solche äußerst lehrreich und interessant seien und Jeder möchte an seinem Teile dafür sorgen, daß die Freiwilligen Feuerwehren an Zahl der Mitglieder reich würden, auch darnach sei zu streben, daß an Orten des Kreises, wo noch keine Wehren beständen, solche gegründet würden. Herr Wiegels dankte sodann der Wehr Schneverdingen für die freundliche Aufnahme und forderte zum Schluß die Anwesenden auf, auch des Landesherrn zu gedenken und begeistert erklang das Hoch auf Se. Majestät dem Kaiser. Nunmehr begann der Festzug durch den Ort und nach Ankunft auf dem Festplatze der Festball. 

Mit dem Abendzuge rückten die auswärtigen Wehren größtenteils wieder ab, jedes Mitglied mit dem Bewusstsein, auf dem Gebiete des Feuerlöschwesens etwas weiter gekommen zu sein. 

(Soweit der Text aus der Böhme-Zeitung)

 

Ebenfalls gleich am Tag nach der Verbandsversammlung teilte Vorsitzender Wiegels der Firma Louis Tidow in Hannover das Ergebnis der Versammlung in Sachen Normalkupplung mit. Daraufhin entstand folgender Schriftverkehr:

© KFV Heidekreis
© KFV Heidekreis
© KFV Heidekreis

Mit den Normalkupplungen beschäftigten sich die Verbandsmitglieder noch einige Wochen länger, wie aus dem weiteren Schriftwechsel zwischen dem Verbandsvorsitzenden Wiegels und einigen Hauptmännern der Mitgliedswehren hervorgeht.  

© KFV Heidekreis e. V.
© KFV Heidekreis e. V.
© KFV Heidekreis e. V.
© KFV Heidekreis e. V.

Obere Karte:

Hützel, den 8/11 10

Teile Ihnen hierdurch gefl. mit: das wir auf die Normal-Kupplung nicht reflektieren.

Kameradschaftl. Gruß

Chr. Garbers

Untere Karte:

Munster i/H. d. 3.11.10       

Werter Herr!

Teile Ihnen mit, daß wir auf die fragliche Vorkupplung für Schläuche hier in Munster nicht reflektieren.

Hochachtungsvoll 

Bockelmann

Feuerw.-Hauptmann

Rechte Karte:

Herrn H.Wiegels, Soltau

Hierdurch die erb. Mitteilung, daß die Anschaffung der Normal Kuppelstücke vorläufig abgelehnt ist. 

Mit kameradschaftlichen Gruß 

G. Broocks

Heber, 17/XI 10.  

Diese Antworten entsprachen nicht dem, was zuvor auf der Verbandsversammlung einstimmig beschlossen worden war. Andere Wehren hatten gar nicht geantwortet, so dass Vorsitzender Wiegels einen verärgerten Brief an alle Mitgliedswehren des Verbandes schrieb und diesen eine endgültige Frist setzte.

Daraufhin erhielt Heinrich Wiegels folgende Antwortschreiben bzw. Postkarten:.

© KFV Heidekreis e. V.
© KFV Heidekreis e. V.

Die Antwort-Postkarten aus Munster und Schneverdingen haben folgenden Wortlaut:

 

Munster, den 15/12 1910

Hiermit zur Nachricht das wir  hier jetzt noch nicht der Ansicht sind, die Kuppelung anzuschaffen, was wir auch gleich gesagt haben.

Mit kameradschaftlichem Gruß

Bockelmann
© KFV Heidekreis e. V.

Schneverdingen, den 12.12.10

Herrn H. Wiegels; Soltau

Die Freiwillige Feuerwehr bittet ergebenst, 1 Normal-Kuppelungsstück für dieselbe bestellen zu wollen.

Mit kameradschaftlichen Gruß

Ropeter

Und hier die Briefe mit den Antworten der Wehren aus Heber und Hützel:

© KFV Heidekreis e. V.
© KFV Heidekreis e. V.
© KFV Heidekreis e. V.

Freiwillige Feuerwehr Heber             

Heber, den 13. Dez. 1910

                An den Vorsitzenden des Kreis-Feuerwehr-Verbandes Soltau Herrn Wiegels – Soltau

Im Auftrage des Kommandos der hiesigen freiwilligen Feuerwehr teile Ihnen ergebenst auf Ihr gefälliges Schreiben vom 26. Novemb. mit, daß die Wehr auf dem Verbandstage in Schneverdingen der Anschaffung eines Normal-Kuppelstückes wohl beschlossen hat, jedoch unter der Bedingung, daß die Gemeinde die Mittel zur Anschaffung bewilligt. Ob ein von dem Kommando an den Gemeindeausschuß in dieser Angelegenheit gestellter Antrag, den gewünschten Erfolg haben wird, bleibt abzuwarten.

                        Der Schriftführer der Freiwilligen Feuerwehr Heber Vogt

Hützel, den 13.12.10

Auf Ihr Schreiben vom 26. November erwidere ich, daß wir bis jetzt nur eine kleine Abprotz-Spritze besitzen. Da ist mir von der Gemeindebehörde gesagt,  daß wir in aller Kürze eine neue  Spritze bekommen. Und deshalb so lange mit der Anschaffung eines Normal-Übergangs-Kupppelstücks zu warten. 

Mit kameradschaftlichem Gruß

Chr. Garbers

 

Was abschließend aus der gemeinsamen Bestellung des Normal-Kupplungsstücks geworden ist, erfahren wir – zumindest aus den uns heute noch vorliegenden Dokumenten des Jahres 1910 – nicht mehr, denn nach diesen beiden Schriftstücken geht es erst mit dem Jahr 1911 weiter.

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.