Kreisbrandmeister Heinrich Wiegels - Soltau

Die Abläufe im Kreis Soltau gehen aus der beim Kreisfeuerwehrverband heute noch vorliegenden Akte Kreis-Brandmeister Correspondenz 1911 bis 1927 des ersten Kreisbrandmeisters Heinrich Wiegels hervor. 

In dieser Akte befinden sich zu Beginn des Jahres 1920 der Entwurf einer Kreisbrandmeister-Ordnung, drei Vordrucke zur Inspektion und Prüfung der Feuerwehren bzw. deren Feuerlösch-Spritzen und zwei "An die freiwilligen Feuerwehren des Verbandes" gerichtete Rundschreiben des Vorstandes des Feuerwehr-Verbandes für die Provinz Hannover vom 3. und vom 4. September 1919. 

 

© Kreisfeuerwehrverband Heidekreis e. V.
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1920

Ansonsten befinden sich aus dem Jahr 1920 nur vier Schriftstücke in der Akte. Es begimmt mit einer Erinnerung des Landrates Dr. von Rappard vom 6. April 1920 wegen des Kreisbrandmeister-Kursus. Das Schreiben vom 16.2.1920, auf das sich die Erinnerung bezieht, ist nicht vorhanden.

Heinrich Wiegels Auslagen-Abrechnung für die Teilnahme an den Kreisbrandmeistertagen in Hannover in den Jahren 1918 und 1919 sowie seine Beiträge für den Kreisfeuerwehr-Verband für die Provinz Hannover in den Jahren 1918 und 1919.

Wiegels Vorschlag für die 1920 geplanten Revisionen der Feuerwehren im Kreis vom 24. April 1920 und sein Schreiben an den Vorsitzenden des Kreisausschusses vom 1. Juni 1920, mit dem er die Revisionsberichte vorlegt. Von den Berichten selbst gibt es keine Durchschrift, so dass davon auszugehen ist, dass diese Berichte nur in einfacher Fassung angefertigt und das Original immer dem Landrat  vorgelegt wurde. 

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1921

Aus der Mitteilung vom 21. November 1921 ist auf den ersten Blick nicht ersichtlich, an wem Heinrich Wiegels die Anfrage geschickt hat. Dies ergibt sich erst aus der auf der Rückseite stehenden Antwort von Hermann Schaefer, dem Schriftführer des Feuerwehrverbandes für die Provinz Hannover in Lüneburg vom 25.11.1921. 

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Sehr geehrter Herr Kamerad!       

Soltau i. H., den 21.11.1921

Mit Rücksicht auf die hier nun neu errichtete Ueberlandcentrale ist es doch erforderlich, daß jeder Feuerwehrmann weiß wie er sich im Brandesfalle damit abzufinden hat. Gibt es darüber besondere Anweisungen, Druckschriften etc.? Es wäre mir sehr wertvoll raschmöglichst hierüber informiert zu werden, noch besser Unterlagen davon zu erhalten, sollten Sie mir diese zusenden können wäre (ich) Ihnen sehr dankbar. 

Mit kameradsch. Gruß, Wiegels

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Lüneburg, den 25. XI. (19)21      

Sehr geehrter Herr Kamerad Wiegels!

Besondere Anweisugen sind mir darüber nicht bekannt. Ich verweise Sie daher auf den Vortrag, den Kamerad Paul Müller - Celle im Jahre 1918 hier auf dem Feuerwehrtage hielt: "Gefahren der elektrischen Leitungen für die Feuerwehren". Der Vortrag ist abgedruckt in unserer Verbandszeitung von 1918, Seite 94 - 96. Sollten Sie die Zeitung nicht aufgehoben haben, so können Sie sich evtl. noch ein Exemplar von Herrn Dittmann aus Jork Elbe kommen lassen. Im Februar 1922 findet ein großer Führerkursus für den Reg. Bez. Lbg. in Uelzen statt. Ich empfehle schon jetzt, denselben von allen Wehren Ihres Kreises in genügender Zahl beschicken zu lassen. Dort wird auch über Ihre Anfrage verhandelt. 

Mit kameradschaftl.. Gruß! Schaefer

Heinrich Wiegels hatte sich aber offensichtlich paralell zu seiner Anfrage beim Feuerwehrverband für die Provinz Hannover auch selbst schon an den Celler Kreisbrandmeister Paul Müller gewandt, denn dieser antwortete ihm bereits zwei Tage vor Hermann Schäfer - am 23.11.1921 - indem er ihm seinen Vortrag zuschickte. 

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Celle, d. 23. Novbr. 1921

Sehr geehrter Herr Kamerad Wiegels!

In den Anlage übersende (ich) Ihnen den gewünschten Vortrag und bitte frdl. (freundlich) mir denselben nach Benutzung umgehend zurückzusenden, da derselbe fast dauernd unterwegs ist. Vielleicht wäre es zu empfehlen, denselben mit dem dortigen Betriebsleiter durchzusprechen und evtl. Änderungen, welche den dortigen Verhältnissen anzupassen sind, vorzunehmen.

Mit kameradschaftl. Gruß Ihr Paul Müller

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Obwohl Wiegels den Vortrag von KBM Müller aus Celle am 25.11.1921 wieder zurück geschickt hatte, befindet sich ein Exemplar - vermutlich eine von Wiegels selbst angefertigte Abschrift - in seiner Akte. Allerdings nicht in der Kreisbrandmeister- sondern in seiner Kreisfeuerwehrverbands-Akte, was darauf hindeuten könnte, dass er die Abschrift des Vortrages für seine Verbandsarbeit verwendet hat.

1922

Das Jahr 1922 beginnt in Wiegels Akte mit der Durchschrift seines Schreibens an den Landrat vom 1. März 1923, mit dem er ihm ein "Büchlein"  zurückschickt, dass ihm der Landrat anscheinend zur Anschaffung bei den Feuerwehren empfohlen hatte. Der Kreisbrandmeister meint allerdings, dass das Büchlein bei den Wehren wegen des Preises wohl keinen Anklang finden wird.

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Am 23. März 1922 schlug Kreisbrandmeister Wiegels dem Landrat die von ihm in diesem Jahr vorgesehenen Revisionen (Überprüfungen) der Pflichtfeuerwehren im Kreis vor und bat dem Landrat nach dessen Zustimmung die betreffenden Gemeinden zu informieren. Aus den weiteren Schriftverkehr ist ersichtlich, dass er die Pflichtfeuerwehren dieser Ortschaften wie geplant besuchen durfte.

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Am 8. Mai 1922 legte Wiegels dem Landrat die fünf Berichte über die Revisionnen am 1. Mai 1922 vor. Wie immer, sind die Berichte selbst in der Akte nicht vorhanden. Ein solches Schreiben in Bezug auf die am 24. April 1922 vorgenommenen Revisionen ist nicht in der Akte zu finden. Aus dem Schreiben des Landrates vom 12. Mai 1922 ist erischtlich, dass mehr als zehn Jahre alte Berichte nicht in den Akten vorhanden sind. Das im Text angegeben Datum 28.4.1912 ist jedenfalls kein Schreibfehler, da damals tatsächlich die Pflichtfeuerwehren der genannten Gemeinden überprüft wurden.

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Die Einladung zur Teilnahme am 28. Feuerwehrtag des Feuerwehrverbandes für die Provinz Hannover ist am 13. Juni 1922 beim Landratamt eingegangen, von wo sie laut handschriftlichen Vermerk "am 16./6. 22 urschriftlich an den Herrn Kreisbrandmeister ergebenst übersandt" wurde.  

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Und auch aus dem Jahre 1913 fehlten Revisionsberichte in den Akten des Landrates oder bei den jeweiligen Gemeindevorstehern.

Am 8. August 1922 nahm Heinrich Wiegels Stellung zu einer Anschaffung vom 30 Meter neuen Schläuchen. Allerdings geht daraus nicht hervor, auf welche Gemeinde oder Pflichtfeuerwehr sich dies bezieht. Da die Anfrage des Landrates urschriftlich wieder zurückgegeben wurde, fehlt diese auch in der Akte. Aus der Stellungnahme geht aber auch hervor, dass es um die Anschaffung von Spiritus ging, um zu verhindern, dass die Feuerlöschspritze der Wehr im Winter einfrieren könnte. Anscheinend wollte man das Problem in der Gemeinde notfalls mit heißen Wasser begegnen. Wiegels empfiehlt aber die geringe Summe für den Spiritus zu investieren, da es lange dauern kann, bis man im Notfall heißes Wasser zur Verfügung hat. 

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In der Akte befinden sich an dieser Stelle ohne jeden Bezug "Empfehlenswerte Massnahmen bei Bränden, Aufgestellt vom Verbande Deutscher Elektrotechniker" und die "Anleitung zur Hilfeleistung bei Unfällen im elektrischen Betriebe, aufgestellt unter Mitwirkung des Reichs-Gesundheitsrats".

Das Jahr 1922 endet in der Akte mit zwei Abrechnungen vom 12. Dezember 1922. 

Kostenrechnung

Monatlich bezahlte Mitgliedsbeiträge zum Kreisfeuerwehrverband für 

die Provinz Hannover für das Jahr 1922 = 250 M

Porto mit bezahlt für Einzahlung            =    8 M 

                                                  Summe = 258 M

Soltau, d. 12. Decb. 1922

Wiegels Kreisbrandmeister

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Kosten-Rechnung 

für die Revision der Gemeindefeuerwehren 

Mai 1./8. = Die 10 Gemeindefeuerwehren Insel, Tewel, Schwalingen, Lünzen, Wesseloh, Behningen, Brochdorf, Delmsen *) und Gilmerdingen inspiziert / die bezüglichen Berichte eingesandt.      1.000,- Mark. 

Soltau, den 12. Decb. 1922,

Wiegels Kreisbrandmeister

*) Wiedingen fehlt in seiner Durchschrift

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1923

Nachdem das Jahr 1922 in Wiegels Akte mit den Durchschriften seiner Abrechnungen (siehe oben) endet. Beginnt das Jahr 1923 mit einer ausführlichen Stellungnahme für den Landrat.

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Der Landrat hatte anscheinend eine Stellungnahme seines Kreisbrandmeisters zu den auf der letzten Verbandstagung des Feuerwehrverbandes für die Provinz Hannover besprochen Themen angefordert. Die Fragen des Landrates liegen zwar nicht mehr vor, allerdings lassen sich aus den Antworten des Kreisbrandmeisters Rückschlüsse auf die gestellten Fragen ziehen. Diese könnten in etwas wie folgt gelautet haben:

I. Wie ist die Entschädigung der Kreisbrandmeister in anderen Kreisen der Provinz Hannover geregelt?

II. Ist eine Berechtigung des Kreisbrandmeisters, die Oberleitung an der Brandstelle übernehmen zu dürfen, angebracht?

III. Ist eine Beteiligung des Kreisbrandmeisters bei Anschaffungen von Feuerlöschgeräten angebracht?

IV. Wie wird im Kreis Soltau die nachbarschaftliche Löschzhilfre ausgeübt?

V. Wie ist die Beteiligung der "größeren Besitzer" in kleineren Orten in den Freiwilligen Feuerwehren?

VI. Ist eine Kenntlichmachung des Standortes der Oberleitung an größeren Brandstellen erforderlich?

VII. Wie steht es um die "Heranbildung" eines guten Nachwuchses im Kreis Soltau?

Am 29. März 1923 forderte der Landrat seinen Kreisbrandmeister noch auf, ihm möglichst bald die Termine für die Revisionen der Pflichtfeuerwehren im Kreis vorzulegen. Heinrich Wiegels hatte daraufhin auch schon die Termine und die Orte der zu prüfenden Pflichtfeuerwehren vorbereitet und in seinen Notizen festgehalten, diese allerdings dem Landrat nicht mehr zugeschickt. Denn in seiner Sitzung am 14 März 1923 beschloss der Kreisausschuss die Revisionen der Pflichtfeuerwehren für 1923 auszusetzen. Der Grund dürfte wohl die in diesem Jahr alles dominierende Hyperinflation gewesen sein. Da Heinrich Wiegels selbst Mitglied im Kreisausschuss ist, konnte er dies dem Landrat am 19. März 1923 mitteilen. Wahrscheinlich geschah dies pro forma, denn der Landrat ist eigentlich gleichzeitig auch Vorsitzender des Kreisauschusses und müsste demnach an der Sitzung teilgenommen haben.

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Am 15. Juni 1923 schrieb der Leiter der Landwirtschaftlichen Schule Soltau

Soltau, den 15. Juni 1923

Herrn Kreisbrandmeister Wiegels Soltau

Von der Landwirtschaftskammer sowie vom Kreis-Ausschuß ist angeregt worden, während des Winters an der Landwirtschaftlichen Schule Unterricht im Feuerlöschwesen abzuhalten. Ich bin bereit, in der mir unterstellten Anstalt Feuerlöschunterricht einzuführen, sofern sich eine geeignete Lehrkraft findet, welche diesen Unterricht übernimmt und sofern von der Stadt die kostenlose Benutzung der erforderlichen Löschgeräte zugestanden wird. 

Ich erlaube mir bei Ihnen anzufragen, ob Sie etwas bereit wären Feuerlöschunterricht während des Winters an der Landw. Schule Soltau zu erteilen, oder wenn nicht, ob Sie vielleicht eine geeignete Persönlichkeit mir benennen können, welche diesen Unterricht erteilen würde? Ferner frage ich an, ob Sie eine Benutzung der städtischen Feuerlöschgeräte zu diesem Zwecke befürworten würden?

Hochachtend (Unterschrift)

In der Akte ist weder Wiegels Antwortenschreiben vorhanden noch zu entnehmen, was daraus geworden ist. Mehr ist aus dem Jahr 1923 in dieser Akte nicht vorhanden. 

1924

Nachdem die Hyperinflation Ende 1923 überwunden war, wandte sich der Kreisbrandmeister gleich am 6. Januar 1924 wegen der im Vorjahr ausgefallenen Revisionen der Pflichtfeuerwehren an den Landrat.

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Daraufhin bat der Landrat, ihm die von Wiegels vorgesehenen Revisionstage der einzelnen Pflichtfeuerwehren zu benennen, was dieser auch umgehend tat. Davon liegt sowhl sein handschriftlicher Entwurf als auch sein Antwortschreiben an den Landrat vom 25. Februar 1924 vor. Am 4. April schrieb ihm der Landrat, dass er die betreffenden Gemeinden über die Revisionstage informiert habe, was wohl auch als Genehmigung galt.

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Am 21. Mai 1924 reichte Heinrich Wiegels seine Abrechnung für die Revisionen der Pflichtfeuerwehren beim Kreisauschuss ein.

 Unter dem Jahr 1924 befindet sich auch ein Rundschreiben des Kreisbrandmeister-Verbandes für die Provinz Hannover vom 5. Februar 1924, allerdings ohne jedes weitere Dokument in dieser Sache. Daher bleibt offen, ob und wie der Landrat des Kreises Soltau darauf reagiert hat. 

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Heinrich Wiegels hat auch ein Dokument in seine Akte geheftet, aus dem die Beschlüsse des Kreisausschusses aus zwei Sitzungen hervorgehen: 

In der Sitzung am 15. März 1924 weist Wiegels, der selbst Mitglied des Kreisausschusses ist, darauf hin, dass die bei den Revisionen von ihm gerügten Mängel nicht immer abgestellt werden. Ferner beschließt der Kreisausschuss ihm neben der pauschalen Entschädigung von jährlich 100 Mark für auswärtige Tätigkeiten Reisekosten und Tagegelder anlog den KA-Mitgliedern zu bewilligen.

Und in der Sitzung am 15. April 1924 wird das Protokoll vom 15. März in Bezug auf den Beschluss zu den Reisekosten bei auswärtiger Tätigkeit noch einmal konkretisiert. Soweit erkennbar, wurde lediglich das Währungskürzel "M" durch das Wort "Mark" ersetzt. Wahrscheinlich wurde das Kürzel "M" nach der Hyperinflation nicht mehr verwendet, was der Protokollführer übersehen hatte.

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1925

Das Jahr 1925 beginnt wieder mit den Vorbgereitungen der in diesem Jahr anstehenden Revisionen der Pflichtfeuerwehren.

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Wiegels Antwortschreiben befindet sich als handschriftlicher Entwurf in der Akte. Darin schrieb er an den Landrat:

Soltau, den 4. März 1925

An den Herrn Landrat - Hier (= Soltau) 

Antwortlich des Schreibens vom 9.2.(19)25 - L. 1045 - teile (ich) mit, daß die Revisionen der Feuerwehren in diesem Jahre folgendermaßen vorgenommen werden können:

am 20. April 1925 in Wolterdingen, Wesseloh, Insel, Schneverdingen, Heber (Uhrzeit jeweils dahinter).

am 27. April 1925 in Großenwede, Lünzen, Tewel, Schwalingen, Neuenkirchen (Uhrzeit jeweils dahinter)

Wiegels, Kreisbrandmeister

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Mit einem - in Wiegels Akte nicht vorhandenen - Schreiben vom 2. Februar 1925 muss sich das für die Forstverwaltung in Oerrel zuständige Landesdirektorium, das auch für den Brandschutz in der Gemeinde Oerrel (mit) zuständig war, an den Landrat gewandt haben, nachdem der Kreisbrandmeister bei der letzten Revision der Oerreler Pflichtfeuerwehr im Jahr 1924 die Löschwassereinrichtung bemängelt hatte. Daraufhin hat der Landrat dieses Schreiben Kreisbrandmeister Wiegels zur Stellungnahme zugeschickt, der es zusammen mit dieser wieder zurück schickte. Anhand der Durchschrift der Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, worum es bei derm bemängelten Löschwassereinrichtung ging.

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Die letzten Dokumente aus dem Jahr 1925 sind die Vorlage der Revisionsberichte beim Kreisausschuss, die zusammen mit der Abrechnung der dafür entstandenen Kosten erfolgt und zwei kurze Schreiben an den Landrat, in denen Wiegels am 15.05.1925 ein Exemplar der ländlichen Feuerordnung anfordert und zehn Tage später wieder zurückschickt. Der Landrat hatte ihn zu einer Stellungnahme aufgefordert, die er mit der Rücksendung der Feuerordnung vorlegte. 

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1926

Am 17. Januar 1926 erinnerte der Landrat seinen Kreisbrandmeister an die Rückgabe seiner Verfügung vom 21. Dezember 1926 in der es wieder um die Feuerordnung ging. Allerdings ist darüber ansonsten nichts weiter in der Akte vorhanden. Und am 2. Februar 1926 bat ihn der Landrat um Mitteilung der im Jahr 1926 anstehenden Revisionstage für die Pflichtfeuerwehren, die Wiegels ihm am 16. Februar 1926 mitteilte. Gleichzeitig bat er um eine aktuelle Liste aller Pflichtfeuerwehren im Kreis Soltau.

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Am 9. April 1926 schickte ihm der Landrat das angeforderte aktuelle Verzeichnis der im Kreis Soltau vorhandenen Pflichtfeuerwehren. In dem Verzeichnis fügte Heinrich Wiegels handschriftlich hinzu: Unter Bemerkungen: "Normal-Kupplungsstück vorhanden = X, fehlt = 0". Unter 16. Hötzingen: "X gehört aber nicht auf Gerät". Nr. 31 Reddingen-Halmern, Nr. 44 Steinbeck a. L.: "Freiwillige Feuerwehr". Außerdem vermerkte er: "Die mit ? sind seiner Zeit mir nicht als bestehende Feuerwehren aufgegeben.

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Obwohl der Landrat den Gemeinden die jeweiligen Revisionstermine vorab mitteilte, kam es vor - wie 1926 in Ilhorn -, dass niemand zur Übung erschien und auch die Verantwortlichen an diesem Tage nicht zu Hause waren. 

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Wiegels schreib am 21. Juni 1926 an den Landrat als Vorsitzenden des Kreisausschusses und wies auf die von ihm bei der letzten Revision in Dittmern festgestellten Mängel hin, wohl in der Absicht, dass diese dann bis zur im nächsten Jahr anstehenden erneuten Revision behoben sind. Von diesem Schreiben befindet sich nur der handschriftliche Entwurf des Kreisbrandmeisters in seiner Akte.

Soltau, den 21. Juni 1926

U.(rschriftlich) z(urück) an den Herrn Vorsitzenden des Kreisausschusses

In dem letzten Revisions-Bericht über die Gemeinde-Feuerwehren vom 28. Mai 1921 ist von mir darauf hingewiesen, daß im Orte Dittmern selbst unbedingt für die Herrichtung einer ausreichenden Wasserentnahmestelle gesorgt werden müsse, die sich an dem kleinen Bachlauf sehr leicht einrichten läßt. Es könne dann im Ernstfall auch ausreichende auswärtige Wehren dort das Wasser erhalten. Die kleine Ortsspritze mit ihrer geringen Leistung wird allein bei einem größeren Feuer wenig ausrichten können. 

Es war auch von mir angeregt sich einige Schlauchbinden sowie ein Signalinstrument zu beschaffen.

Die nächste Revision ist für Frühjahr 1927 in meinem Plan vorgesehen.

Wiegels, Kreisbrandmeister

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In einem weiteren Schreiben vom 3. Mai 1926 nhm der Kreisbrandmeister zu einer weiteren Anfrage des Landrates Stellung, in der es wohl um die Ausrichtung von Alarmübungen durch den Kreisbrandmeister ging. Darauf schrieb Wiegels am 3. Mai 1926, dass er die Befugnis dafür laut Dienstanweisung (noch) nicht habe.  Anscheinend wurde das dann in den nächsten Monaten geändert, obwohl aus Wiegels Akte darüber nichts hervorgeht. Aber aus Wiegels Schreiben vom 28. September 1926 an den Landrat ist ersichtlich, dass er eine solche Alarmübung vorbereitet. 

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Am 7. Oktober 1926 übersandte der Landrat dem Kreisbrandmeister den Text seiner öffentlichen Bekanntmachung zur Alarmübung im Kreis Soltau zur Kenntnis. Aus der Bekanntmachung ist der genaue Übungstag nicht ersichtlich, sondern nur der Zeitráum zwischen 20.10. und 10.11.1926. Das die Übgung am 2. November 1926 stattfand, geht aus Heinrich Wiegels Abrechnung vom 11. November 1926 hervor.

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Und dann findet man in Wiegels Akte an einer ganz anderen Stelle - unter dem Jahr 1927 auf der Rückseite des Verzeichnisses der Pflichtfeuerwehren - eine kleine Notiz vom Kreisbrandmeister. Und diese Notizen können eigentlich nur bei der Alarmübung am 2. November 1926 in Behringen gemacht worden sein, da darin die Alarmierungs- und Ankunftszeiten der Wehren Behringen, Bispingen und Hützel erfasst sind:

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Alarm 340

Ankunft der Behringer 4 Uhr

                  Wasser 404 Uhr 

Bispingen Ankunft 450 

Hützel Ankunft 510

Vom Landrat erhielt Kreisbrandmeister Wiegels am 4. Dezember 1926 den Sonder-Abdruck aus "Feuer und Wasser" Nr. 6/1926, in dem ein Artikel von Branddirektor Duwer aus Berlin zum Thema "Kauf von Feuerwehrkraftfahrzeugen und Motorspritzen auf Abzahlung" veröffentlicht wurde. 

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Heinrich Wiegels Akte enthält dann noch eine Abschrift aus dem Ministerialblatt für die preußische innere Verwaltung vom 8. Dezember 1926 über "Feuerwehrnormen".

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Am Silvestertag des Jahres 1926 verschickte Kreisbrandmeister Wiegels Briefe an 16 Gemeindevorstände im Kreis Soltau, in denen er sich jeweils danach erkundigte, ob die bei der letzten Revision der Pflichtfeuerwehr von ihm festgestellten Mängel beseitigt wurden. 

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Da die Antworten der Gemeindevorstände von Hötzingen, Wesseloh, Delmsen, Steinbeck/Luhe, Meinholz, Breloh, Hörpel, Grauen, Wolterdingen, Volkwardingen, Suroide, Schwalingen, Reddingen-Halmern, Neuenkirchen, Mittelstendorf und Großenwede beim Kreisbrandmeister erst im Januar 1927 eingingen, sind sie erst in der nächsten Abteilung, die die Jahre 1927 bis 1929 umfasst, zu sehen.  

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