Der Niedersächsische Feuerwehrverband / Feuerwehrverband für die Provinz Hannover in der Zeit von 1868 bis 1917
Aus der Anfangszeit der Feuerwehrverbände
Bei dem nachfolgenden reinen Textbeitrag handelt es sich um einen Auszug aus der im August 2010 anlässlich des 100-jährigen Bestehens herausgegebenen Chronik des Kreisfeuerwehrverbandes Heidekreis e. V. (damals noch Kreisfeuerwehrverband Soltau-Fallingbostel e. V.).
In diesem Artikel geht es um die Anfänge der überregionalen Feuerwehrverbände in unserer Region.
Der Text wurde unverändert aus der Chronik übernommen. Allerdings wurde im Text der Name des Landkreises Soltau-Fallingbostel an den heutigen Namen Heidekreis angepasst.
Schon die ersten Freiwilligen Feuerwehren schlossen sich schnell zu Verbänden zusammen. Dies geschah zunächst auf Landes- und Provinzebene. Auch die neu gegründeten Freiwilligen Feuerwehren in den Landkreisen Soltau und Fallingbostel traten den Verbänden schon bald bei.
Der Niedersächsische Feuerwehr-Verband wurde am 26.07.1868 in Harburg gegründet. Ihm gehörten Freiwillige Feuerwehren aus der Provinz Hannover, der Provinz Schleswig-Holstein/Lauenburg, aus Mecklenburg und anderen Gebieten an.
Der Statistische Bericht des Vorstandes des Niedersächsischen Feuerwehr-Verbandes vom 01. Mai 1881 beschreibt aufschlussreich die Entwicklung des freiwilligen Feuerwehrwesens im Verbandsbezirk zwischen 1868 und 1881. Da es ein ausführlicher Sachstandsbericht über die Entwicklung der ersten Freiwilligen Feuerwehren in der Provinz Hannover ist, werden nachfolgend größere Passagen daraus im Wortlaut wiedergegeben.
Aus dem Bericht geht auch hervor, wann die ersten Freiwilligen Feuerwehren aus dem heutigen Landkreis Heidekreis dem Verband beigetreten sind:
- Freiwillige Feuerwehr Soltau seit 1869 mit 83 Mitgliedern,
- Freiwillige Feuerwehr Munster am 30.03.1880 mit 27 Mitgliedern,
- Freiwillige Feuerwehr Walsrode am 15.03.1881 mit 40 Mitgliedern.
Zu den zwölf Mitgliedern des Vorstandes gehört auch der Hauptmann der Freiwilligen Feuerwehr Soltau, Zimmer- und Maurermeister Lorenz Wiegels aus Soltau.
In der Preußischen Provinz Hannover gab es die Landdrosteibezirke [die späteren Regierungsbezirke] Lüneburg, Hildesheim, Hannover und Stade. Über den Landdrosteibezirk Lüneburg heißt es im Bericht von 1881, dass in diesem Bezirk die Ausbreitung der freiwilligen Feuerwehren am weitesten fortgeschritten ist. Sämtliche 9 selbstständigen Städte haben freiwillige Feuerwehren. Von den 7 amtssässigen Städten haben 4, nämlich Soltau, Walsrode, Wittingen und Wustrow (…) bereits freiwillige Feuerwehren. Außerdem gibt es 27 freiwillige Dorffeuerwehren
Die meisten freiwilligen Feuerwehren sind im Amte Lüneburg vorhanden (…). In den Ämtern Medingen und Soltau sind je 2 und in den Ämtern Bergen, Fallingbostel und Harburg ist je eine freiwillige Feuerwehr vorhanden. Diese Statistik umfasst nur die Freiwilligen Feuerwehren, die bis 1881 dem Verband beigetreten sind. Aus dem Amt Soltau sind dies die Wehren aus Soltau und Munster und aus dem Amt Fallingbostel die Wehr aus Walsrode. Die Rethemer Wehr ist diesem Verband erst 1886 beigetreten.
Der Bericht von 1881 befasst sich auch mit der Organisation und Ausrüstung der freiwilligen Feuerwehren in dieser Zeit. Bei der Aufstellung der Statistik gab es aufgrund der unterschiedlichen Mannschaftseinordnung Ungleichheiten, auf die im Bericht wie folgt hingewiesen wird:
Die beantworteten Fragebogen lassen es mitunter zweifelhaft, wie die betr. Feuerwehren ihre Mannschaft in den einzelnen Rubriken untergebracht haben. Einige Feuerwehren zählen auch die Rohrführer zu den Chargierten (Mitgliedern des Vorstandes, der Verfasser) andere zählen wieder die Rottführer nicht zu den Chargierten (…)
Auch die weitere Eintheilung der Mannschaft bot hin und wieder Schwierigkeiten, da die an einigen Orten bestehenden besonderen Retterkorps in dem Fragebogen leider nicht berücksichtigt waren. Selbst der Ausdruck „Bedienungsmannschaft“ hat in einzelnen Fällen zu Zweifeln Anlass gegeben, namentlich da, wo eine besondere Leiterbedienungsmannschaft besteht, welche nicht zu den Steigern gerechnet wird.
Die Wassermannschaften und Wachmannschaften, welche einzelne Feuerwehren als besondere Abtheilungen führen, kommen im Allgemeinen so selten vor, daß sie bei den vorzunehmenden statistischen Berechnungen nicht besonders in Betracht gezogen werden konnten. (…)
Musikkorps kommen nur vereinzelt vor, sie sind da außer Berechnung geblieben, wo deren Mitglieder nicht ausdrücklich als mitwirkende Feuerwehrleute erwähnt wurden.
Demnach ergeben sich für die statistischen Berechnungen und Ermittlungen folgende 4 Hauptgruppen, nämlich:
- 1) Chargierte. Dahin sind zu rechnen diejenigen Kameraden, welchen die Leitung der Korps und der einzelnen Abtheilungen derselben obliegt, bezw. welche in den Führerschaften Sitz und Stimme haben.
- 2) Steiger, denen auch die Rohrführer und Retter, wo solche als gesonderte Abtheilung bestehen, hinzutreten.
- 3) Bedienungs-Mannschaften, worunter Spritzenleute, Schlauchleger, besondere Hydrantenmannschaften, Wassermannschaften und Wachmannschaften zu rechnen sind und
- 4) Hornisten, einschließlich der Tambours, zum Alarmieren und zum Signalgeben.
In Bezug auf die Ausrüstung der damaligen Feuerwehren wird berichtet, dass die beabsichtige Untersuchung wegen der den freiwilligen Feuerwehren zur Bedienung überwiesenen einfachen großen Ansetzleitern nicht hat durchgeführt werden können, weil viele Feuerwehren bestimmte derartige Leitern überall nicht überwiesen worden sind. Diese Feuerwehren müssen sich vielmehr durchweg mit denjenigen Leitern begnügen, welche nach den betr. Feuerordnungen von den Gemeinden bezw. Grundbesitzern vorräthig gehalten werden.
Berücksichtigt man, daß unsere freiwilligen Feuerwehren in 75 Städten und städtischen Flecken thätig sind und daß mehrere von ihnen je 2 große Leiter Geräthe besitzen, so ist die ermittelte Gesamtzahl von 30 großen fahrbaren Leitergeräthen gewiß mit Recht als eine sehr geringe zu bezeichnen.
Ebenso dürftig ist im Großen und Ganzen die Ausrüstung der freiwilligen Feuerwehren mit kleinen Steigerleitern. Die 135 zur Berechnung gezogenen freiwilligen Feuerwehren bedienen überall nur
139 einholmige Steigerleitern
201 zweiholmige Steigerleitern
89 kleine Ansetzleitern und
139 Dachleitern
Allerdings ist eine Anzahl der freiwilligen Feuerwehren noch sehr jung und es ist anzunehmen, daß ihre Ausrüstung noch lange nicht vollendet ist, aber es weist die statistische Übersicht auch eine ziemliche Zahl älterer freiwilliger Feuerwehren auf, die keineswegs genügend mit kleinen Leitergeräthen ausgerüstet sind.
Im Bericht wird erwähnt, dass man sich über die Vorzüge der einholmigen gegenüber den zweiholmigen Steigerleitern und umgekehrt immer noch nicht einig war. Der auf dem Niedersächsischen Feuerwehrtage zu Uelzen im Jahre 1877 für gefährlich erklärte „Gesimsbock“ (siehe Zeichnung) war 1881 nur noch in elf freiwilligen Feuerwehren vorhanden, auch die ebenfalls für gefährlich erklärte „Fluchtleine“ führten nur 13 freiwillige Feuerwehren.
Die (…) empfohlene Methode zur Sicherung der Gebäude mit weicher Dachung gegen Flugfeuer scheint über die Grenzen des Verbandes der ländlichen Feuerwehren im Landdrosteibezirke Lüneburg nur wenig hinaus gekommen zu sein. Nur 16 Feuerwehren im Landdrosteibezirke Lüneburg und 3 in dem Hamburgschen Gebiete besitzen Dachhaken und Löschbesen oder Feuerpatschen, außerdem haben noch 7 Lüneburgsche und 1 Detmolder Wehr Feuerpatschen.
Da im Verbandsbezirke 56 Dörfer und ländliche Flecken und 26 amtssässige Städte und städtische Flecken mit freiwilligen Feuerwehren gezählt wurden, so gibt es 82 Orte, wo die so sehr empfehlenswerthe Löschmethode Anwendung finden sollte, denn in allen diesen Orten, vielleicht mit einzelnen Ausnahmen, wird es Gebäude mit weicher Dachung geben, deren Sicherung gegen Flugfeuer nicht wirksamer erfolgen kann. Es ist sehr zu wünschen, daß die betreffenden Feuerwehren auf die Anschaffung einiger Dachhaken und einer Anzahl von Patschen Bedacht nehmen.
Zu den Dachhaken und Patschen gehören auch die Giebelhaken zum Verschließen der Geibellöcher gegen Flugfeuer (…)
Im Bericht werden dann die Orte benannt, in denen die Freiwilligen Feuerwehren mit Strickleitern, Knotentauen, Flaschenzügen, Rettungssäcken, sonstigen Rettungsapparaten, Rauchapparaten, Rauchhauben, Feuerwehr-Apotheken und Einreißzeugen ausgerüstet sind. Petroleumfackeln ersetzten allmählich die Pech- und Harzfackeln.
Während die Freiwilligen Feuerwehren in Herzberg, Northeim und Bückeburg bereits einen Mannschafts-Transportwagen haben, müssen sich die übrigen freiwilligen Feuerwehren, wenn sie bei auswärtigen Bränden Hülfe leisten wollen, mit gewöhnlichen Wagen, meistens Leiterwagen, die zum Transport zahlreicher Mannschaften vorgerichtet werden, begnügen.
Die 140 zur Betrachtung gekommenen freiwilligen Feuerwehren bedienten im Ganzen 240 Spritzen, nämlich
69 große Abprotzspritzen
29 kleine Abprotzspritzen
15 Abprotzspritzen ohne Saugwerk
56 große vierrädrige Spritzen
neuerer Konstruktion
32 dergleichen älterer Konstruktion
29 dergleichen ohne Saugwerk
10 Zubringer ohne Wasserkasten.
Es kommen mithin von der vorhandenen Bedienungsmannschaft im Durchschnitt 23 Mann auf eine Spritze.
(…)
Die Bestandserfassung an Schläuchen ergibt, dass die größeren Feuerwehren in den größeren Städten zum Teil über genügend Schläuche verfügen, während die kleineren Wehren in den kleineren Orten über Schlauchmangel klagen.
Aus der Statistik geht hervor, dass es nur verhältnismäßig wenige Feuerwehren gibt, welche das vom Niedersächsischen Feuerwehr-Verbande angenommene Metz´sche Normal-Gewinde haben. Es kann dies umso weniger befremden, als es sehr viele Spritzen gibt, für deren Kaliber das Normalgewinde nicht passt und welche daher ein eigenes Gewinde haben müssen. Für diese Spritzen sollten, soweit möglich, Kuppelstücke vorhanden sein. Dies ist leider nicht immer der Fall. Manche Feuerwehren besitzen Spritzen verschiedenen Kalibers, aber keine Kuppelstücke, andere dagegen haben zwar ein einheitliches Gewinde für ihre Spritzen, können aber doch der Kuppelstücke nicht entbehren, weil die übrigen Gemeindespritzen wieder abweichende Gewinde haben.
So ist zu wünschen, daß bei Anschaffung neuer Spritzen nur solche mit dem Metz´schen Normalgewinde, (…) gewählt werden. Auf andere Art ist die an vielen Orten vorhandene und von den Feuerwehr-Kommandeuren so oft beklagte Gewinde-Verwirrung nicht zu beseitigen. Jedenfalls muss in solchen Orten auf Anschaffung der Kuppelstücke gedrungen werden.
Während in den größeren Orten schon Über- oder Unter-Flur-Hydranten vorhanden sind (Lüneburg hat z. B. 60 Unter-Flur-Hydranten), muss man sich in den übrigen Orten auf gewöhnliche Art mit Wasser versorgen, so gut es gehen will. Hin und wieder kommen jedoch Wasserleitungen selbst in Dörfern vor, die unter Berücksichtigung der Feuerlösch-Einrichtungen angelegt sind.
Andernorts sind die freiwilligen Feuerwehren mit transportablen Wassergefäßen ausgerüstet, wie z. B. Wassertonnen mit Karren zum Transport durch die Bedienmannschaft oder auf Wagen zum Transport durch Pferde. Die damals schon veralteten Wasserkübel auf Schleifen sind aber auch noch vorhanden (z. B. in Amelinghausen). Schlauchbrücken waren in einigen wenigen größeren freiwilligen Feuerwehren vorhanden.
Zu den Eigentumsverhältnissen gibt der Bericht ebenfalls Auskunft:
In manchen Feuerwehren ist ein Theil der Ausrüstungs-Gegenstände, namentlich die Uniformen, zuweilen auch die Kopfbedeckungen, Eigenthum der Mannschaft oder theilweise Eigenthum des Korps und theilweise Eigenthum der Mannschaft.
In vielen Fällen haben freiwillige Feuerwehren, welche ihre Ausrüstung selbst beschaffen mussten, Schulden gemacht, deren Abtragung ihnen häufig recht schwer wird. Hin und wieder sind jedoch die Schulden durch Garantie der betreffenden Gemeinden für die freiwilligen Feuerwehren weniger drückend geworden.
Wie die statistische Übersicht ergibt, haben viele freiwillige Feuerwehren eine eigene Unterstützungskasse gegründet. Leider ist die im Jahre 1869 in Celle auf dem Feuerwehrtage des Niedersächsischen Feuerwehr-Verbandes gegründete Verbands-Unterstützungskasse wegen Mangel an Theilnahme nicht zu Stande gekommen. Die freiwilligen Feuerwehren entbehren daher noch immer der Wohlthat einer gemeinsamen Unterstützungskasse, welche in allen Fällen, wo Feuerwehrmänner, sei es bei Übungen, sei es bei Bränden, zu Schaden gekommen sind, eine hinreichende Entschädigung dem Geschädigten oder im Falle seines Todes den Hinterbliebenen gewähren vermöchte.
Nur in einzelnen Feuerwehren hat man einen einigermaßen bedeutenden Fonds für die Unterstützungskasse ansammeln können. (…)
Erst wenn es gelungen sein wird, überall Landes- bezw. Provinzial-Feuerwehr-Unterstützungskassen zu errichten oder dem Unfall Versicherungswesen auch bezüglich der Feuerwehren überall Eingang zu verschaffen, wird man etwaigen Unglücksfällen mit größerer Ruhe entgegensehen können. Hoffentlich wird in der angedeuteten Weise bald ernstlich Wandel geschafft. In einer Fußnote zum letzten Satz heißt es: Die Direktion der vereinigten Landschaftlichen Brandkasse zu Hannover hat dieser Angelegenheit bereits ihre volle Aufmerksamkeit zugewandt.
Im Teil V geht der Bericht auf die Thätigkeit der freiwilligen Feuerwehren und ihre Einrichtungen ein:
Wenn man die Thätigkeit der freiwilligen Feuerwehren lediglich nach den von ihnen bekämpften Bränden beurtheilen wollte, so würde man sie mit den Gemeinde-Lösch-Korps, wie sie durch die betreffenden Feuerordnungen vorgeschrieben sind und aller Orten in mehr oder weniger ausgebildeter Weise bestehen, auf eine Stufe stellen. Dies ist jedoch unrichtig. Der Unterschied zwischen den freiwilligen Feuerwehren und den auf Grund gesetzlicher Vorschrift gebildeten Feuer-Lösch-Korps der Gemeinden besteht – abgesehen von dem bei den ersteren herrschenden Prinzipe der Freiwilligkeit des Dienstes – wesentlich in der bei den freiwilligen Feuerwehren auf militärische Organisation sich gründenden fortgesetzten Ausbildung und Uebung und unausgesetzten Dienstbereitschaft. (Hervorhebung vom Verfasser.)
Die Feuer-Lösch-Korps der Gemeinden begnügen sich in der Regel damit, für jede Spritze einen Stamm von wenigen Mann zu erhalten, an welchen sich in Brandfällen dann die sonst noch Verpflichteten anlehnen, d. h. wenn sie ihrer vorgeschrieben Verpflichtung nachkommen, was ja leider oft nicht der Fall ist. Ein oder auch zwei Mal im Jahre werden die Spritzen probiert und damit ist der Bereitschaft Genüge gethan.
Die freiwilligen Feuerwehren dagegen suchen sich durch fortgesetztes Ueben Jahr aus Jahr ein zum Dienste tüchtig zu machen und zu erhalten, um stets gerüstet zu sein. (…) (Hervorhebung vom Verfasser.)
Aus diesen Sätzen geht hervor, dass es damals in (fast) allen Orten so genannte Gemeinde-Löschmannschaften oder Gemeinde-Lösch-Korps gab. Zum Dienst in diesen Löschkorps waren alle männlichen Einwohner eines Ortes verpflichtet, sofern sie nicht unter den genau festgelegten Ausnahmebestimmungen fielen. Übungsdienst war meist nur ein- oder zweimal im Jahr. An diesem musste man zwar teilnehmen, was aber nicht jeder tat.
Für eine effektive Brandbekämpfung reichte dies natürlich nicht. Dazu bedurfte es ständiger Ausbildung und Übung. Beides musste gut organisiert sein, wobei man sich an die militärische Ordnung anlehnte. Mit Zwang und Verpflichtung waren diese Ziele nicht zu erreichen. Dies konnte nur mit viel Idealismus und Interesse an der Sache gelingen. Dieser Idealismus ist der Grundstein jeder neu gegründeten Freiwilligen Feuerwehr, damals wie heute.
Freiwillige Feuerwehren wurden gegründet, um das oftmals ungeordnete Vorgehen der zum Dienst verpflichteten Männer in den Feuerlöschkorps durch organisierte Strukturen und eine bessere Ausbildung zu ersetzen. Diese Aufbauarbeit ist den Kameraden von damals gelungen, denn heute ist vieles davon Standard.
Diese Aufbauleistung zu würdigen ist eine Verpflichtung. Dieser wird man aber nur gerecht, wenn nicht vergessen wird, warum Freiwillige Feuerwehren gegründet wurden. Nur weil es vor 100 Jahren schon eine Feuerwehr im Dorf gab, ist das noch kein Grund, heute ein entsprechendes Jubiläum zu feiern. Es muss sicher sein, dass es schon eine Freiwillige Feuerwehr war. Pflichtfeuerwehren waren das „Übel“, das die Gründungsväter der ersten Freiwilligen Feuerwehren beseitigen wollten. Heute das Bestehen einer Pflichtfeuerwehr im Dorf vor hundert Jahren zu feiern, widerspricht den Idealen der ersten Freiwilligen Feuerwehren. Und nur die können heute für eine freiwillige Feuerwehr ein Grund zum feiern eines Jubiläums sein.
Gesetzlich vorgeschriebene Pflichtfeuerwehren gab es vielerorts noch bis in die 1950er Jahre, in einigen Dörfern auch noch länger. Bis in die 1930er Jahre bestanden Pflichtfeuerwehren oftmals auch noch, obwohl es in einem Dorf oder in einer Stadt bereits eine Freiwillige Feuerwehr gab.
Zurück zum Bericht von 1881, in dem es weiter heißt, dass von den 140 freiwilligen Feuerwehren 44 eine eigene Übungsvorschrift besitzen, 41 haben keine besonderen Vorschriften und der Rest benutzt welche von anderen Feuerwehren. Die Übungsvorschrift der freiwilligen Turner-Feuerwehr zu Lüneburg ist am weitesten verbreitet. 18 freiwillige Feuerwehren des Verbandsbezirks benutzten sie.
Aus dem Bericht geht ferner hervor, dass die Freiwilligen Feuerwehren im Verbandsbezirke im Jahre 1880 insgesamt 106 Großfeuer, 96 Mittelfeuer, 61 Kleinfeuer und 10 Wald-, Moor- und Heidebrände bekämpft haben. Aber auch 86 Mal alarmiert wurden, ohne in Thätigkeit gekommen zu sein.
Der Niedersächsische Feuerwehr-Verband, der im Deutschen Feuerwehr-Ausschuss vertreten war, hatte seit 1869 in wechselnden Städten in Abstand von ein, zwei oder manchmal auch drei Jahren Feuerwehrtage abgehalten. Die Verwaltungskosten wurden durch Beiträge der ihm angehörenden freiwilligen Feuerwehren aufgebracht, welche alljährlich am 01. Mai für das laufende Jahr 10 Pf. für jedes ihrer Mitglieder zu entrichten haben.
Außer dem Niedersächsischen Feuerwehr-Verbande bestehen in dessen Bezirk noch weitere sieben Feuerwehrverbände, auf deren Arbeit ebenfalls in dem Bericht eingegangen wird. Zu diesen sieben Verbänden gehört auch der Verband ländlicher freiwilliger Feuerwehren im Landdrosteibezirk (später: Regierungsbezirk) Lüneburg. Dieser von dem unermüdlich thätigen Feuerwehr-Agitator Kaltwasser ins Leben gerufene Verband, dem außer der freiwilligen Feuerwehr zu Neuengamme in Vierlanden nur freiwillige Feuerwehren in ländlichen Orten und kleineren Städten im Landdrosteibezirk Lüneburg angehören, wurde im Jahre 1874 in Bardowick errichtet. Der Verband hielt jedes Jahr einen Feuerwehrtag ab. Zum Beispiel 1880 in Soltau und 1912 in Fallingbostel. (Anmerkung des Verfassers: Über den 23. Feuerwehrtag in Fallingbostel später mehr in dieser Chronik.)
Der Verband hat Statuten und eine Verbandskasse, worin jede freiwillige Feuerwehr einen jährlichen Beitrag von 5 Pfennig für jedes ihrer Mitglieder nach dem Stande vom 01. Mai leistet. Aus dieser Kasse werden die Verwaltungskosten bestritten. Die Feuerwehrtage haben eintägige Dauer.
1881 gehören dem Verband 31 freiwillige Feuerwehren an. Aus dem Landkreis Soltau sind das seit 1878 die Freiwillige Feuerwehr Soltau mit 83 Mitgliedern und seit 1880 die Freiwillige Feuerwehr Munster mit 27 Mitgliedern.
Der Teil VII des Berichtes beschäftigt sich mit der Stellung der freiwilligen Feuerwehren in der damaligen Zeit. Anhand dieser Ausführungen ist zu erkennen, welche unterschiedlichen Bedingungen für die Freiwilligen Feuerwehren in den Städten und „auf dem platten Land“ galten.
In den Bau- und Feuer-Ordnungen, welche in der Provinz Hannover von den Landdrosteien in der Regel nach stattgefundener Verhandlung mit den Provinzial-Landschaften, erlassen sind, und welche auch über das Feuerlöschwesen Bestimmungen treffen, ist der freiwilligen Feuerwehren ebenso wenig Erwähnung gethan, wie in den später erlassenen bezüglichen Polizei-Verordnungen. Diese feuerpolizeilichen Vorschriften betreffen auch in der Regel nur das platte Land mit Ausnahme der amtssässigen Städte, welche früher selbstständig gewesen sind. Für die selbstständigen und verschiedenen amtssässige Städte gibt es besondere Feuerordnungen bzw. Feuerlöschordnungen, welche die bezüglichen städtischen Kollegien mit Genehmigung der betr. Landdrosteien erlassen haben. Auch ist es zulässig, auf Grund der Bestimmungen der betr. Bau- und Feuer-Ordnungen besondere Feuerlöschordnungen für bestimmte Bezirke, z. B. Amtsbezirke, ja selbst für einzelne Landgemeinden, zu erlassen. Ein Verfahren, das mehrfach Anwendung gefunden hat.
Unter diesen Umständen hat sich das Feuerlöschwesen nicht einheitlich entwickeln können, dasselbe ist fast in jeder größeren Stadt anders geordnet und bezüglich der Löschhülfe bei auswärtigen Bränden fehlt es in den Feuerlöschordnungen der größeren Städte häufig an verpflichtenden Vorschriften.
Aus einer Fußnote zu diesem Abschnitt des Berichtes geht hervor, dass der Niedersächsische Feuerwehr-Verband den Oberpräsidenten der Provinz Hannover im Januar 1878 auf die ungünstigen Verhältnisse für die Freiwilligen Feuerwehren in der Provinz Hannover und auf die Mängel im Feuerlöschwesen allgemein aufmerksam machte. Unter Berücksichtigung der Freiwilligen Feuerwehren und Beachtung neuer Erfindungen auf dem Gebiete des Feuerlöschwesens bat er um den Erlass einer einheitlichen Feuerlöschordnung für die Provinz Hannover. Der Oberpräsident verwies aber nur auf die Zuständigkeit der Königlichen Landdrosteien, worauf man sich am 7. April 1878 an die Königliche Landdrostei zu Lüneburg wandte.
Die Prüfung muss sehr schwierig gewesen sein, denn eine ausführliche Antwort erhielt der Verband erst nach mehr als einem Jahr. Darin wurden die Schwierigkeiten hervorgehoben und der Verband um Unterstützung gebeten. Dieser holte die erforderlichen Informationen von den Freiwilligen Feuerwehren ein und legte die gesammelten Erfahrungen der Landdrostei am 12. Juli 1880 in Form statistischer Übersichten vor. Darauf hatte man dann wieder bis zur Erstellung des Berichtes 1881 keine Antwort erhalten.
Über den „aktuellen“ Stand des Jahres 1881 ist im Bericht weiter zu lesen, dass abgesehen von den größeren Städten, wo eine Löschdienst-Verpflichtung zuweilen noch aus alter Zeit her bestehenden Korporationen (Verbindungen, Anmerkung des Verfassers) obliegt, wird der Löschdienst in den Landgemeinden als eine allgemeine Dienstpflicht aufgefasst, welche alle davon nicht ausgenommenen Gemeinde-Angehörigen erfüllen sollen. Doch bestehen keine organisierten Löschkorps. Es werden vielmehr für jede Spritze eine Anzahl Personen bestimmt, welche die Spritze bedienen sollen. Da ist ein Spritzenmeister, ein Bindemeister und einige Rohrführer. Diese bilden den Stamm und hieran haben sich in Brandfällen alle verpflichteten Gemeindeangehörigen anzulehnen, bezw. Sie haben die Druckmannschaft der Spritze und die Wassermannschaft zu stellen. In größeren Orten wird jedoch auch diese Mannschaft im Voraus bestimmt.
Die Leitung der Löscharbeiten auf dem Lande ist Sache der Verwaltungsbeamten; bis zur Ankunft des Kreis- oder Amtshauptmanns, bezw. des Amts-Sekretärs oder Amtsvogts, fungieren die Orts- oder Gemeindevorsteher als Kommandeure; die Gendarmen halten die Ordnung aufrecht.
Demnach herrscht in den Feuerlöschordnungen für das platte Land das Prinzip der Verpflichtung zum Löschdienst vor.
In neuerer Zeit tritt jedoch auch das Freiwilligkeitsprinzip, wenn auch nur in beschränktem Maße, in den Feuerlösch-Vorschriften als neu wirkender Faktor auf. Nach § 37 der Feuerordnung für das Fürstenthum Lüneburg (…), mit Ausnahme der selbstständigen und Amtsführenden Städte (...) können mit obrigkeitlicher Genehmigung Rettungsvereine gebildet werden. (…)
Weiter wird berichtet, dass (einerseits) die Feuerordnung der Berghauptmannschaft zu Clausthal für die Bergstädte des Oberharzes vom 1. Juli 1831, den Impuls zur Einführung des Freiwilligen-Prinzips für andere Feuerordnungen (so auch die des Fürstentums Lüneburg) gegeben hätte. Im § 6 dieser Feuerordnung war nämlich die Errichtung von Rettungsvereinen zur Rettung (von Menschen) und Bergung von Sachen bei Bränden in jeder größeren Bergstadt vorgeschrieben.
Andererseits kann aber auch ebenso gut die Ansicht verfochten werden, daß die in den Feuerordnungen enthaltenen Vorschriften wegen Zulassung der Rettungsvereine (...) eine Folge des Aufschwungs der Turnerei im Anfang der sechziger Jahre (des 19. Jh.) gewesen seien. Aller Orten beeilten sich die Turner ihren Gemeinde-Obrigkeiten die Bereitwilligkeit auszusprechen, die auf dem Turnplatze gewonnenen Fertigkeiten auch im Dienste des Feuerlöschwesen verwenden zu wollen. (.....) gab es schon vor 1860 Turnvereine, welche beim Feuerlöschwesen in irgendeiner Art thätig waren. Der Männer-Turnverein zu Hannover hatte sogar schon 1830, also selbst vor Erlass der Clausthaler Feuerordnung, einen Rettungsverein gegründet; andere Turnvereine, wie z. B. der Männer-Turnverein zu Lüneburg sind von ihren Gemeinde-Obrigkeiten geradezu zur Bildung von Rettungsvereinen oder, wie der Ausdruck damals vielfach gebraucht wurde, Rettungsscharen aufgefordert und haben sich hierzu nicht nur bereit erklärt, sondern sich auch zur Bedienung von Spritzen erboten. Den praktischen Turnern wollte es scheinen, daß die turnerische Fertigkeit nutzbringender verwertet werden konnte, als bei der Rettung von allerlei Habe aus Feuersgefahr. Gerade der gefahrvollste Dienst des Feuerwehrmanns, der Steigerdienst, erschien ihnen als derjenige, dem ein Turner sich vor Allem zuzuwenden habe.
So entstanden Steiger-Abtheilungen und mancher Turnverein hat die erste Ausrüstung seiner Steiger aus der Turnkasse ganz oder theilweise bestritten. Gelang es nun, eine Abprotzspritze zu bekommen, so war die Turner-Feuerwehr fertig. Daß diese neben dem Löschgeschäfte auch das Rettungsgeschäft, soweit thunlich, mit besorgte, versteht sich von selbst; der Name mancher freiwilligen Feuerwehr gibt Zeugniß davon, daß sie auch als Retterkorps thätig sind.
So fern und freudig auch die guten Dienste, welche die freiwilligen Feuerwehren dem Gemeindewesen leisten, von vielen Gemeinden angenommen werden, so haben doch auch manche Gemeinden nur ein geringes Interesse für die Sache gezeigt. Einzelne freiwillige Feuerwehren klagen, daß sie von ihren Gemeinde-Obrigkeiten nicht solche Förderung erfahren, wie sie erwarten und beanspruchen müssen. Dies würde mit einem Schlage anders werden, wenn die freiwilligen Feuerwehren eine durch Gesetz gesicherte Stellung erhielten.
Eine solche Stellung hatten die Freiwilligen Feuerwehren damals noch nicht, sondern sie waren Vereine und fielen somit unters Vereinsgesetz. Aus diesem Grund legten sie Wert, dass ihre Statuten von den amtlichen Stellen genehmigt wurden. Genehmigt wurden die Statuten mal von den Landdrosteien, mal von den Ämtern und mal von den Magistraten der Städte. Im Landdrosteibezirk Lüneburg war zu dieser Zeit die Genehmigung durch die Landdrostei selbst die Regel. Aber es gab auch hier Ausnahmen, denn die Statuten der freiwilligen Feuerwehren in den Städten sind in den meisten Fällen lediglich durch die betreffenden Magistrate genehmigt.
Teil VIII des statistischen Berichtes von 1881 geht auf die Verwendung der freiwilligen Feuerwehren ein. Danach ergibt sich aus der erstellten Übersicht, dass die Verwendung der freiwilligen Feuerwehren an vielen Orten in der Art erfolgte, daß sie besondere Löschkorps ihrer Gemeinden bilden, welche in die Gesamt-Organisation der Gemeinde-Löscheinrichtungen eingereiht sind; doch bestehen auch eine große Zahl freiwilliger Feuerwehren, welche anscheinend das einzige Löschkorps ihrer Gemeinde bilden; sie sind eben an die Stelle der früheren Gemeinde-Löschkoprs getreten. In der Regel sind es Feuerwehren in kleineren Orten, welche diese Stellung einnehmen.
Derartige freiwillige Feuerwehren kommen (…) nur in der Provinz Hannover vor und zwar im Landdrosteibezirk Lüneburg :
Hier sind die Orte aufgeführt, in denen es 1881 nur noch Freiwillige Feuerwehren gab. Darunter ist aus dem heutigen Landkreis Heidekreis nur Munster. Als ab 1901 eine neue Polizeiverordnung galt, musste aber auch dort wieder eine zusätzliche Pflichtfeuerwehr aufgestellt werden.
Hervorgehoben werden die Feuerlösch-Einrichtungen in der bedeutenden Stadt Harburg, wo das gesamte Löschgeschäft von den städtischen Kollegien vertrauensvoll der freiwilligen Feuerwehr übertragen ist.
Alle (…) nicht genannten freiwilligen Feuerwehren haben neben sich noch andere Löschkorps, mit denen sie gemeinsam in Wirksamkeit treten. In der dazugehörigen Übersicht sind unter den Orten, in denen sich freiwillige Feuerwehren befinden auch Soltau und Walsrode aufgeführt. Zu Soltau werden dort folgende Angaben gemacht:
2.528 Einwohner. Die Freiwillige Feuerwehr hat 83 Mitglieder. In der Stadt sind 7 Spritzen vorhanden, 3 gehören der Freiwilligen Feuerwehr und 4 den übrigen Lösch-Korps, die in Soltau als städtische Feuerwehr bezeichnet werden und zu der 203 Mann gehören. Wenn beide gemeinsam zum Einsatz kommen führt das Brand-Direktorium (der Magistrat) das Kommando. Das Verhältnis zwischen den beiden Feuerwehren wird als gut bezeichnet.
Zu Walsrode heißt es:
2.430 Einwohner. Die Freiwillige Feuerwehr hat 40 Mitglieder. In der Stadt gibt es 5 Spritzen, wovon eine der Freiwillige Feuerwehr gehört. Die übrigen Lösch-Korps werden in Walsrode städtische Löschmannschaft genannt, die theilweise bezahlt wird. Die Spalte „Wie viel Mann dazu gehören“ ist mit einem Fragezeichen versehen. Das Kommando bei gemeinsamen Einsätzen führt der Brand-Direktor. Die Frage nach dem Verhältnis zwischen Freiwilliger Feuerwehr und der städtischen Löschmannschaft wird nicht beantwortet.
Die Zahl der zu den sonstigen Lösch-Korps gehörenden Männer konnte in vielen Fällen (vermutlich auch in Walsrode) nicht festgestellt werden, da es sich nicht immer um geschlossene Korps handelt und die Zahl der solchen Korps zugetheilten Pflichtigen entweder nicht feststeht oder überall nicht ermittelt ist.
Wo besondere geschlossene Korps bestehen, sind dieselben zuweilen fester organisiert, auch uniformiert und ordnungsmäßig ausgerüstet; auch kommt es vor, daß die den einzelnen Gemeindespritzen zugeordnete Stammmannschaft uniformiert und ausgerüstet ist; sonst haben die Verpflichteten meistens nur ein Abzeichen in Gestalt von Armbinden oder an einer Schnur vor der Brust zu tragenden Metallmarken, welches Abzeichen sie, sobald sie in Wirksamkeit treten, anlegen müssen. In den kleineren Orten sind übrigens keine Abzeichen in Anwendung.
Zum Abschluss des Berichtes wird festgestellt, dass das Verhältnis der freiwilligen Feuerwehren zu den Gemeinde-Löschkorps in den meisten Orten ein zufrieden stellendes (ist), hin und wieder jedoch auch nicht. Das kann nicht befremden, wird doch das freiwillige Feuerwehrwesen von vielen am Alten hängenden Gemeinde-Löschmannschaften als eine unberechtigte und ihnen widerwärtige Neuerung angesehen, von der sie fühlen, daß sie die alten Löscheinrichtungen über kurz oder lang ganz oder theilweise beseitigen wird. Es wird Sache der freiwilligen Feuerwehren sein, durch ruhiges aber festes Auftreten, unter steter Anerkennung des guten, was die bisherigen Löschkorps gewirkt haben, in den Löscheinrichtungen ihrer Heimathorte diejenige Stellung zu gewinnen, welche ihnen als ein allezeit schlagfertiges Feuerlöschkorps ohne Zweifel zukommt. Sie müssen dahin trachten, daß ihnen, sobald sie die erforderliche Stärke erlangt haben, der erste Angriff des Feuers überlassen werde, so daß die übrigen Gemeinde-Löschkorps die Reserve bei größeren Bränden bilden.
In manchen Orten, wo freiwillige Feuerwehren neben den alten Gemeinde-Löschkorps bestehen, bilden dieselben lediglich eine besondere Abtheilung, welche in derselben Art zur Verwendung gelangt, wie die übrigen Löschkorps, sie bedienen eben nur eine oder zwei Spritzen; ihr Hauptmann hat auf den Gang des Löschgeschäfts keinen oder doch nur sehr untergeordneten Einfluß. Wenn auch zugegeben werden muß, daß die freiwilligen Feuerwehren auch in einer derartigen untergeordneten Stellung immer noch Erhebliches leisten können und namentlich den nebengeordneten übrigen Gemeinde-Löschkorps mit einem guten Beispiel hinsichtlich der Leistungsfähigkeit und Mannszucht vorangehen können, so ist doch dabei zu berücksichtigen, daß den freiwilligen Feuerwehren in solcher Stellung die Lust und Liebe zur Sache leicht abhanden kommen kann. Soll das in ihnen täthige Prinzip der Freiwilligkeit die erhofften Früchte zeitigen, so muß ihnen ein „Bahnfrei“ gewährt werden, sie müssen das Elitekorps der gesamten Gemeinde-Löschmannschaft sein und als solches mindestens den ersten Angriff des Feuers selbstständig besorgen dürfen.
Wo diese Einrichtung besteht, da hat sie sich bewährt, und die Gemeinden, welche sie angenommen, werden sie nicht wieder missen wollen. Selbstverständlich kann eine solche bevorzugte Stellung den freiwilligen Feuerwehren in größeren Orten nur dann eingeräumt werden, wenn sie sich durch ihr Verhalten in und außer dem Dienste derselben würdig gezeigt und die zu deren Durchführung erforderliche Stärke gewonnen haben.
Ist das aber geschehen, so werden die Gemeindebehörden später auch kein Bedenken tragen, noch einen Schritt weiter zu gehen und dem Hauptmann der freiwilligen Feuerwehr das Kommando über die gesamte Löschmannschaft, unbeschadet natürlich des dem Bürgermeister oder Branddirektor verbleibenden Oberbefehls, zu übertragen. (…)
Blickt man zurück auf die verflossenen 30 Jahre (aus der Sicht von 1881, der Verfasser) seit Einrichtung des ersten freiwilligen Turner-Rettungsvereins zu Hannover, so darf man wohl sagen, es ist in dieser Zeit trotz der keineswegs überall günstigen Vorbedingungen schon recht viel geleistet, um das freiwillige Feuerwehrwesen, (…) auch in der Provinz Hannover und den übrigen Theilen des Verbandsbezirks überall einzubürgern. (…)
Möchten die freiwilligen Feuerwehren stets Eingedenk sein, daß sie eine hohe Kultur-Aufgabe zu erfüllen haben, möchten aber auch die betheiligten Gemeindebehörden und Obrigkeiten ihnen Aufmunterung und Förderung angedeihen lassen, damit das freiwillige Feuerwehrwesen sich immer weiter ausbreiten und wachsen könne zur Förderung des Gemeinsinnes, zum Schutz und Schirm der Gemeinden in Feuersnöthen und zur Ehre des Deutschen Vaterlandes.
Soweit der Bericht vom 01. Mai 1881 über die frühen Jahre der Freiwilligen Feuerwehren im heutigen nordöstlichen Niedersachsen. Aus den statistischen Berichten der nachfolgenden Jahre kann die weitere Entwicklung verfolgt werden. Dem Bericht aus dem Jahr 1885 ist zu entnehmen, dass die Freiwillige Feuerwehr aus Rethem a. d. Aller dem Feuerwehr-Verband für die Provinz Hannover bis Ende Mai 1885 noch nicht beigetreten ist. Zwei Jahre später – im Bericht von 1887 - wird Rethem a. d. Aller dann als neues Verbandsmitglied (seit 1886) erwähnt. Das genaue Eintrittsdatum war der 22. Oktober 1886.
Zu jener Zeit gehörten dem Verband 176 freiwillige Feuerwehren mit rund 10.400 Mitgliedern an. Es gibt aber noch etwa 40 Wehren, die sich dem Verband noch nicht angeschlossen haben. Die Berichte enthalten jeweils statistische Übersichten, die auch Auskunft über die Gründungsdaten der Feuerwehren, deren Beitrittsdaten zum Feuerwehrverband für die Provinz Hannover sowie über die Ausrüstung dieser Wehren und deren Brandeinsätze geben.
So ist z. B. erwähnt, dass die Freiwillige Feuerwehr der Firma Carl Breiding & Sohn in Soltau 1892 und die Freiwillige Feuerwehr Schneverdingen 1896 dem Verband beigetreten sind.
Am 01. März 1901 gehörten dem Verband bereits 412 freiwillige Feuerwehren an. Überall entstanden weitere Wehren, die sich nach und nach dem Feuerwehrverband anschlossen. Darunter sind bis zum 1. März 1903 aus unserem Kreis die Freiwilligen Feuerwehren Heber und Hützel. 1903 wird auch die Freiwillige Feuerwehr Fallingbostel erwähnt.
Am 01. März 1909 zählte der Verband 745 freiwillige Feuerwehren. Bis zum 01. März 1911 kamen u. a. die Freiwilligen Feuerwehren Schwarmstedt und Stellichte hinzu. Dies ist dem Bericht des Vorsitzenden des Vorstandes des Feuerwehr-Verbandes für die Provinz Hannover vom 28. April 1911 zu entnehmen. In diesem Bericht heißt es unter Ziffer VIII:
Um einen Ueberblick über die bis jetzt bestehenden Unter- und Kreisfeuerwehr-Verbände in der Provinz geben zu können, sind die Verbandswehren bei der letzten statistischen Aufnahme nach ihrer Zugehörigkeit zu diesen Verbänden gefragt worden. Soweit nun die in den statistischen Berichten gegeben Antworten zutreffend sind, bestehen die nachgenannten Kreisverbände:
(…) Fallingbostel (…) Soltau (…)
An Unterverbände, welche mehrere Kreise oder Regierungsbezirke umfassen, bestehen die Feuerwehrverbände für die Regierungsbezirke Lüneburg, (…).
Demnach gab es zum Berichtszeitpunkt 28.04.1911 bereits Kreisfeuerwehrverbände in den Kreisen Fallingbostel und Soltau. Während für den Kreisfeuerwehrverband Soltau das Gründungsdatum 04.07.1910 genau bekannt ist, fehlt außer dieser Aufzählung jeder weitere Hinweis auf einen Fallingbosteler Kreisfeuerwehrverband zu dieser Zeit. Aufgrund anderer Quellen ist ein späterer Gründungstermin wahrscheinlicher. Im Bericht von 1911 wird die Auflistung deshalb auch mit der Einschränkung versehen: „Soweit nun die (…) gegebenen Antworten zutreffend sind.“
Vermutlich hatte man damals auch im Kreis Fallingbostel an die Gründung eines Kreisfeuerwehrverbandes gedacht, wozu es dann aber erst später gekommen ist. Dazu mehr an anderer Stelle in dieser Chronik.
Der ländliche Feuerwehr-Verband für den Regierungsbezirk Lüneburg hielt, wie bereits erwähnt, jährlich einen Feuerwehrtag ab. Der 7. Verbandstag fand am 30. Mai 1880 in Soltau statt. Die Böhme-Zeitung berichtete darüber:
Soltau, 30. Mai. Heute wurde hier der 7. Verbandstag der ländlichen Feuerwehren der Landdrostei Lüneburg abgehalten. Schon Abends vorher waren etwa 55 fremde Gäste hierzu erschienen, die Zahl derselben vermehrte sich aber im Laufe des Tages so, daß man dieselben auf beinahe 200 schätzen konnte. Die verschiedenen Uniformen, sowie die mit Fahnen und Guirlanden von unseren Mitbürgern festlich geschmückten Straßen gewährten dem Zuschauer ein buntes heiteres Bild, das durch Zuströmen von Landleuten aus der Umgegend gehoben wurde. Um 11 Uhr wurde der Feuerwehrtag durch den Vorsitzenden der hiesigen freiwilligen Feuerwehr, Advokat (Notar) Augspurg, eröffnet. Herr Bürgermeister Hümme hieß die fremden Gäste im Namen Soltaus in kurzer Rede herzlich willkommen. Die einzelnen Fragen wurden lebhaft diskutiert und besonders die Frage: „Wie Feuerwehren in dünn bevölkerter Gegend zu organisieren“, die ja auch für uns große Wichtigkeit hat, dahin ausgelegt, daß in jeder Gemeinde mindestens ein Rettungskorps sich organisieren müsste, die zum Fortschaffen der Löschgeräthe dienende Bespannung nach genauer Ordnung festgesetzt würde, und endlich die jährlich amtsseitig ausgeführten Revisionen der Feuerspritzen unter Betheiligung von Sachverständigen ausgeführt werden müßten. (…)
Erwähnt mag zum Schluß noch werden, daß die hiesige freiwillige Feuerwehr etwa seit 10 Jahren besteht und gegenwärtig 85 Mann zählt. Möge der Eindruck des schönen Festes dahin führen, die große Wichtigkeit der freiwilligen Feuerwehren zu dokumentieren, und daß sich in jedem Orte unserer Nachbarschaft solche Institute bilden: Was guter Wille vermag, zeigt ein Ort wie Munster, der mit 28 Mann seiner soeben gebildeten Feuerwehr das Fest beschickte. Haben die freiwilligen Feuerwehren doch nur den einen Zweck im Auge, der sich eben auch in ihrem schönen Wahlspruch versinnlicht:
Einer für Alle,
Alle für Einen!
und
Gott zur Ehr`,
Dem Nächsten zur Wehr!
Der 23. Feuerwehrtag dieses Verbandes fand anlässlich des 20-jährigen Bestehens der Freiwilligen Feuerwehr Fallingbostel am 19. Mai 1912 in Fallingbostel statt. Wie ein solcher Feuerwehrtag ablief, ist anhand einer Anzeige in der Walsroder Zeitung, die einen Tag vorher veröffentlicht wurde, nachvollziehbar. Darin heißt es:
Der ländliche Feuerwehr-Verband für den Regierungsbezirk Lüneburg
hält am Sonntag, 19. Mai d. Js.,
in Fallingbostel seinen
23. Feuerwehrtag
ab, verbunden mit dem
20. Stiftungstage der Freiwilligen
Feuerwehr Fallingbostel
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Am Vorabend findet ein Kommers im Hotel „Zum Böhmetal“ statt, wozu die Einwohner von Fallingbostel und Umgegend mit ihren Damen eingeladen werden.
Am 19. Mai, morgens 8 Uhr, Schulübung und Manöver der Freiw. Feuerwehr
Fallingbostel
Morgens 10 Uhr Versammlung der Delegierten des ländlichen Feuerwehr-Verbandes für den Regierungsbezirk Lüneburg im Hotel „Zum Böhmetal“.
Mittags 1 Uhr im Hotel „Zur Lieth“
Festessen – á Gedeck 2 M. –
Nachm. 3 Uhr Aufstellung des Festzuges beim Kriegerdenkmal, hierauf Ummarsch.
Nachdem im Hotel „Zur Lieth“ und im
Hotel „Zum Böhmetal“
Tanzvergnügen
Montag morgen 10 Uhr gemeinschaftliches Frühstück beim Gastwirt Filter.
Zu diesen Festlichkeiten ladet ganz ergebenst ein
Der Festausschuß
Am Montag, 20. Mai 1912 berichtete die Walsroder Zeitung über den Feuerwehrtag:
Fallingbostel, 19. Mai. Der hier gestern und heute stattgefundene 23. Feuerwehrtag des ländlichen Feuerwehrverbandes für den Regierungsbezirk ist, begünstigt von einem überaus schönen Maienwetter, in großartiger Weise programmmäßig verlaufen. Der Ort prangte im schönen Flaggenschmuck, Ehrenpforten und Girlanden schmückten die Straßen. Schon gestern mit den Abendzügen trafen die ersten Vertreter der eingeladenen auswärtigen Wehren hier ein. Unter den Klängen einer Musikkapelle wurden sie vom Bahnhof abgeholt. Eingeleitet wurde die Feier am Sonnabend abend durch einen Kommers im Hotel „Zum Böhmetal“.
Heute morgen um 8 Uhr fand die Schulübung mit anschließendem Manöver statt. Diese Hauptaufgabe unserer freiwilligen Feuerwehr wurde, wie auch die nachherige Kritik bewies, durchweg sehr gut erledigt. Jedenfalls hat die freiwillige Feuerwehr bewiesen, daß sie im Ernstfalle ihre Aufgabe zu lösen imstande ist. Einen imposanten Anblick bot der Festzug, der sich heute Nachmittag durch den Ort bewegte. Wohl noch nie hat man hier ein derartiges Bild beobachten können. Es waren etwa 40 Feuerwehren vertreten. Eine gewaltige Zuschauermenge staute sich während des Umzuges in den Straßen. Nach dem Umzuge verteilte sich die Menge auf mehrere Festlokale, wo u. a. tüchtig getanzt wurde. Überhaupt ließ die Feststimmung nichts zu wünschen übrig. Das Fest dürfte allen Teilnehmern eine schöne Erinnerung bleiben.
Über die Delegiertenversammlung selbst wird in der Zeitung nichts berichtet. Nachzulesen ist aber wie es bei einem derartigen Feuerwehrtag im Ort zugegangen ist. Die späteren Feuerwehrtage auf Kreisebene wurden in gleicher Art und Weise durchgeführt.
Zurück zu den statistischen Berichten des Feuerwehrverbandes für die Provinz Hannover. Aus dem vom 01. Mai 1915 geht hervor, dass wegen des (1.) Weltkrieges der für den 21.06.1915 vorgesehene Feuerwehrtag ausfällt und der alle zwei Jahre erscheinende Bericht an alle Mitgliedsfeuerwehren verschickt wird. Ferner wird erwähnt, dass zwischen dem 01.03.1913 und dem 01.05.1915 u. a. die Freiwillige Feuerwehr Buchholz b. Schwarmstedt beigetreten ist. Am 01. März 1913 hat der Verband 819 Freiwillige Feuerwehren. Am 01. März 1929 sind es dann 1.219. Wietzendorf kam bis zum 01. März 1931 hinzu. 1932 ist auch Neuenkirchen erwähnt, wobei hier nicht ersichtlich ist, seit wann die Wehr dazugehört.
In der Verhandlungsniederschrift über die Sitzung des Vorstandes des Feuerwehrverbandes für die Provinz Hannover zu Leer am 12. und 13. März 1917 heißt es unter Punkt 8 der Tagesordnung Schaffung von weiteren Kreisfeuerwehrverbänden, Anstellung von Kreisbrandmeistern, Herausgabe von Satzungen für Kreisfeuerwehrverbände und den Dienstanweisungen für Kreisbrandmeister u. a.:
(…) gab Kamerad (…) seine Verwunderung darüber zu erkennen, daß es noch freiwillige Feuerwehren in der Provinz Hannover gäbe, die sich weigerten einem Unterfeuerwehrverband beizutreten. Er brachte in Vorschlag, die Angelegenheit in ähnlicher Weise zu regeln, wie es die Deutsche Turnerschaft mache, nämlich, daß jede dem Provinzial-Feuerwehr-Verbande beitretende freiwillige Feuerwehr dem zugehörigen Kreisfeuerwehrverbande vom Vorstande überwiesen werden müsse, und daß sie sich den Vorschriften des Kreisfeuerwehrverbandes zu fügen habe.
Der Schriftführer des Verbandes schlägt daraufhin in seinem Bericht vor, wie seines Erachtens die Sache angefasst werden muss, um weitere Kreisfeuerwehrverbände (…) zu schaffen, zum Besten unseres Provinzial-Feuerwehr-Verbandes und des Feuerschutz- und Feuerlöschwesen, dem wir unsere Kräfte widmen:
Schon auf dem im Jahre 1907 in Lüneburg abgehaltenen Feuerwehrtage - also vor jetzt 10 Jahren (der Bericht stammt aus dem Jahr 1917, der Verfasser) – wurde (?), daß es im unseren Verband von ganz besonderem Werte sei, wenn die Anregung zur Bildung der Kreisfeuerwehrverbände, soweit es noch nicht geschehen, von den Herren Landräten ausgehen würde. Seitens des Verbandes wurde auch unterm 27. Juli 1907 mit einer diesbezüglichen Eingabe an die Herren Landräte herangetreten und um Unterstützung bei der Gründung von Kreisfeuerwehr-Verbänden gebeten. Ein Entwurf an Satzungen für Kreisfeuerwehr-Verbände wurde ausgearbeitet und den Herren Landräten übersandt. (…)
Von den 13 Landkreisen des Regierungsbezirkes Lüneburg haben (1917, der Verfasser) 11 Kreise je einen Kreisfeuerwehrverband, die Kreise Dannenberg und Lüchow zusammen den Jeetzel-Feuerwehr-Verband. Außerdem besteht noch im Regierungsbezirk Lüneburg der Verband ländlicher Feuerwehren. (…)
Der Landrat des Landkreises Soltau ist diesem Vorschlag des Feuerwehrverbandes für die Provinz Hannover im Jahr 1910 gefolgt. Er hat die Führer der damaligen Freiwilligen Feuerwehren im Kreis Soltau für den 04.07.1910 in sein Büro eingeladen, zwecks Gründung eines Kreisfeuerwehrverbandes.
Leider konnte bisher keine Quelle gefunden werden, aus der das genaue Gründungsdatum des Kreisfeuerwehrverbandes Fallingbostel hervorgeht. Im Archiv des Landkreises Heidekreis findet sich keine Akte, die darüber Auskunft gibt.
Aus all diesen Berichten ist zu erfahren, dass es bis 1911 in den beiden damaligen Landkreisen Soltau und Fallingbostel jeweils sieben Freiwillige Feuerwehren gab. Im Kreis Soltau waren dies die Freiwilligen Feuerwehren Soltau, Munster, Schneverdingen, Heber, Bispingen und Hützel sowie die Freiwillige Fabrikfeuerwehr der Firma Breiding & Co., in Soltau. Und im Kreis Fallingbostel die Freiwilligen Feuerwehren Rethem/Aller, Walsrode, Fallingbostel, Schwarmstedt, Ahlden, Vorbrück und Stellichte.
Welche Befugnisse die freiwilligen Feuerwehren und ihre Mitglieder hatten, das war oft noch umstritten. Ein Beispiel aus dem Bericht des Jahres 1911 belegt dies. Darin wird aus einem nur mit „R“ bezeichneten Ort folgendes berichtet:
Der Hauptmann P. der freiwilligen Feuerwehr R. erhielt vom Landratsamte wegen Uebertretung der Polizeistunde ein Strafmandat von 15 Mark. Er hatte bei dem Ausbruch eines Feuers in R., das bis 10 Uhr abends wohl auf seinen Herd beschränkt, nicht aber ganz gelöscht werden . konnte, ohne Rücksprache mit dem Gemeindevorsteher in einer Gastwirtschaft eine Brandwache eingerichtet. Als dann der zuständige Gendarm Feierabend in dem Lokale bot, weigerte sich P. dieser Aufforderung nachzukommen. P. beantragte richterliche Entscheidung über den Strafbefehl. Das Schöffengericht sprach P. mit der Begründung frei, daß er nur die berechtigten Interessen der Feuerwehr vertreten habe, und berücksichtigte ferner den Gebrauch des Klubzimmers durch die Wache. Auf die Berufung des betr. Amtsanwalts hin verurteilte die Ferienstrafkammer in L. den P. aber wegen Uebertretung der Polizeistunde zu 10 Mark Geldstrafe. Das Oberlandesgericht Celle, welches dann als Revisionsinstanz angerufen wurde, hob das Urteil auf und verwies die Sache zur nochmaligen Entscheidung an das Landgericht in L., dessen Strafkammer IV über die Sache verhandelte. Nach Beendigung der Beweisaufnahme kam das Gericht zur kostenlosen Freisprechung des P.