Kreisbrandmeister Heinrich Wiegels - Soltau

1927

Nachdem Kreisbrandmeister Heinrich Wiegels am letzten Tag des Jahres 1926 zahlreiche Schreiben an mehrere Gemeindevorstände im Kreis Soltau verschickt hatte, bekam er gleich in den ersten Tagen des neuen Jahres 1927 die Antworten auf den Tisch. Oft schrieben die Gemeindevorsteher ihre Antworten unter das Originalschreiben und schickten es an Wiegels zurück. Anmerkung: Bei der Übertragung des Textes wurden die Namen (Unterschriften) der Ortsvorsteher weggelassen. Das Ergebnis der Abfrage war für Wiegels wohl eher ernüchternd.

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Delmsen, 2. 1. 27

An den Herrn Kreisbrandmeister, Soltau

Auf Ihr Schreiben vom 31.12.26 teile ich mit, dass wir bis zum 1.1.1928 ein Normalübergangskoppelstück anschaffen werden. 

Gemeindevorsteher Böhling

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Grauen, den 7. I. 1927

Herrn Kreisbrandmeister Wiegels, Soltau

Teile hierdurch ergebenst mit, daß bei der hier bestehenden Pflichtfeuerwehr ein Normalübergangskuppelstück noch nicht vorhanden ist. Was aber im Laufe d. Js. bis zum 1.1.1928 beschaft werden wird.

Der Gemeindevorsteher

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Neuenkirchen

Herrn Kreisbrandmeister in Soltau

Auf Grund Ihres Berichtes hat das Landratsamt bereits im Jahre 1925 die Anschaffung des Normalübergangs-Kuppelstückes verlangt. Über die erfolgte Anschaffung desselben ist dem Landratsamt bereits berichtet. (Gem.Aussch.Beschluß v. 28./8.25.) *)   Der Gemeindevorsteher 

*) = Gemeindeausschuss-Beschluss vom 28.8.1925

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Zurückgereicht mit dem Bemerken, daß ein Normalübergangskuppelsdtück vorhanden ist.

Der Gemeindevorstehr

Herrn Kreisbrandmeister,   Soltau

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Hötzingen, den 2./1.27

Herrn Kreisbrandmeister Wiegels, Soltau

Für das oben angefürte Kubbelungsstück ist leider noch kein passendes beschaft worden. Können Sie mir vieleicht eine Fabrik angeben woher ein solches bezogen werden kann?

Gemeindevorsteher

Daraufhin antwortete der Kreisbrandmeister der Gemeinde Hötzingen am 19. Januar 1927:

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Mittelstendorf, den 3. 1. 27

Antwortlich des vorstehenden Schreibens, teile (ich) mit, das das Normalkuppelstück im vorigen Jahre angeschafft ist.

Der Gemeindevorsteher

Schultenwede, Gemeinde Großenwede 13. 1. 27

An den Kreisbrandmeister Herrn Wiegels Soltau!

Auf Ihr Schreiben vom 31.12.26 teile (ich) hierdurch mit, daß die Gemeinde Gr.Wede bei der Spritze noch kein Normalübergangskuppelstück besitzt.

Gemeindevorsteher

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Volkwardingen, den 4. Januar 1927

Urschriftlich zurück an den Herrn Kreisbrandmeister in Soltau

In Bezug auf vorstehendes Schreiben teile ich mit, das bei unserer kleinen Feuerspritze ein Normalübergangskuppelstück noch nicht vorhanden ist. Meinerseits wird aber darauf hingewirkt werden das es angeschaft wird.

Gemeindevorsteher

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Wolterdingen, den 6. Januar 1927

Ur. an den Herrn Kreisbrandmeister in Soltau

zurück gereicht mit dem Bericht, daß hier ein Normalübergangs-Kuppelstück vorhanden ist, angeschafft im vorigen Jahre.

Der Gemeindevorsteher

Suroide, den 12. I. 27

Herrn Kreisbrandmeister Wiegels in Soltau

Auf Ihr wehrtes Schreiben, wegen Anschaffung einer Normalschlauchkuppellung kann ich zur Nachricht geben, daß die Gemeinde ein solches jetzt in der nächsten Zeit anschaffen wird.

Der Gemeindevorsteher

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Breloh, den 22.1.27

Herrn Wiegels, Kreisbrandmeister!

Teile Ihnen hierdruch mit, daß bei der Feuerspritze der Gemeinde Breloh ein Normalübergangskuppelstück nicht vorhanden ist.

E. Peters, Führer der Wehr

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Zurück, mit dem Bericht, daß das fehlende beschafft worden ist.

Wesseloh, den 13. 1. 27   Gemeindevorsteher 

Gemeindevorsteher zu Reddingen

Herrn Kreisbrandmeister Wiegels in Soltau

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 Herrn Kreisbrandmeister Wiegels!

Das Normalübergangskuppelstück ist schon längere Zeit angeschafft.

Reinigen, d. 16./I. 27                     Gemeindevorsteher

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Am 5. Februar 1927 bat der Landrat den Kreisbrandmeister ihm die diesjährigen Revisionstage der Pflichtfeuerwehren mitzuteilen, was Wiegels - laut seinem handschriftlich Vermerk - am 25. März 1927 erledigte.

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Aus dem Verzeichnis sind nicht nur die im Jahr 1927 von Wiegels geplanten Revisionstage und die ausgewählten Pflichtfeuerwehren ersichtlich, sondern auch die der nächsten drei Jahre 1928 bis 1930.

Am 30. März teilte ihm der Landrat mit, dass er die betreffenden Gemeindevorsteher unterrichtet habe.

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Die Berichte der Revisionen und seine Abrechnung, in der er auch an die noch ausstehende Kreisbrandmeisterentschädigung für 1926 erinnert, schickt der Kreisbrandmeister am 3. Mai 1927 an den Landrat. 

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Aus Wiegels handschriftlicher Notiz geht hervor, dass er darüber am 19. Februar 1927 mändlich mit dem Landrat gesprochen und ihm seine "Äußerung" übergeben hat. Diese ist aber in der Akte nicht vorhanden.

Mit Datum vom 8. März 1927 erreichte Heinrich Wiegels ein Schreiben des Vorstandes des Feuerwehr-Verbandes für die Provinz Hannover, Sitz in Lüneburg, in dem auf ein Schreiben vom 6. März 1927 Bezug genommen wird. In der Akte befindet sich weder eine Durchschrift dieses Schreiben noch irgendeine Reaktion von Heinrich Wiegels auf dieses Schreiben. Da er als Hauptmann der Freiwilligen Feuerwehr Soltau zurückgetreten war, hat er es vermutlich damit in Zusammenhang gebracht und sich nicht weiter drum gekümmert. 

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Daraufhin richtete der Vorstand des Feuerwehrverbandes der Provinz Hannover seine Postkarte vom 26. Mai 1927 an den "Kreisbrandmeister Röders" statt an Heinrich Wiegels, was allerdings falsch war. Heinrich Wiegels hatte am 12. März 1927 lediglich die Führung der Freiwilligen Feuerwehr Soltau an Ernst Röders übergeben.

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Vom 10. bis zum 11. Juli 1927 fand in Uelzen der 31. Feuerwehrtag des Feuerwehr-Verbandes für die Provinz Hannover statt. Die Einladung nebst der Tagesordnung und anderer Unterlagen erhielt Kreisbrandmeister Wiegels im Mai 1927.

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Den Bericht des Rechnungsführers erhielt der Kreisbrandmeister am 31. Mai 1927 über den Landrat zugeschickt.

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Am 1. und am 21. August 1927 erreichten Heinrich Wiegels per Postkarten Einladungen von der Freiwilligen Feuerwehr Schneverdingen.

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Freiwillige Feuerwehr Schneverdingen

Herrn H. Wiegels, Kreisbrandmeister Soltau Feldstrasse

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Schneverdingen, 31. 7. 27

Herrn H. Wiegels, Soltau  - Werter Kamerad!

Wir laden Sie hierdurch freundlichst zur Mitabnahme unserer Motorspritzue zum Mittwoch den 3. August, abend 8 Uhr ein. Die anderen Herren treffen mit dem Zuge, der ca. 1/2 7 Uhr von Soltau fährt in Schneverdingen ein. Die Abnahme erfolgt beim Spritzenhause.

Mit kameradschadftlichem Gruß

Frw. Feuerwehr Schneverdingen

I.A. August Heitmann, Schriftführer

Wie aus der nächsten Postkarte hervorgeht, hatte Heinrich Wiegels an der Abnahme der Spritze aber nicht teilgenommen., was vielleicht daran lag, dass er die Einladung erst zwei Tage vorher auf den Tisch bekam. 

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Herr Kreisbrandmeister Wiegels, in Soltau

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Geehrter Herr Wiegels

Am Sonntag den 28. August, nachmittags 1/2 3 Uhr findet die Einweihung und Übung mit unserer neuen Motorspritze statt. Anschließend Besprechung im Gasthof Schünemann, wozu wie Sie hiermit freundlichst einladen.

Wir haben Sie nämlich bei der Übergabe der Spritze an uns auch erwartet, leider vergebens. 

Hochachtungsvoll Freiwillige Feuerwehr

I. A. August Heitmann, Schriftführer

Ob Kreisbrandmeister Wiegels diesmal teilgenommen hat, ist aus seiner Akte nicht ersichtlich.

Mit Datum vom 28. Okjtober 1927 erhielt Kreisbrandmeister Wiegels ein Schreiben der Firma Minimax aus Berlin, dem ein Durchschlag eines an den Landrat gerichteten Schreibens beigefügt war. 

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Mitte Dezember 1927 bekam Heinrich Wiegels ein Schreiben des Vorstandes des Feuerwehr-Verbandes für die Provinz Hannover, in dem er gebeten wurde, festzustellen, dass auch alle Freiwilligen Feuerwehren im Kreis Soltau mit den Normal-Übungsvorschriften ausgestattet sind. 

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Daraufhin schrieb er am 17. Dezember 1927 an alle Freiwilligen Feuerwehren im Kreis, wobei er einen Fehler in seiner handschriftlichen Auflistung der neun Freiwilligen Feuerwehren macht, denn es fehlt die Freiwillige Feuerwehr Behringen - stattdessen hat er Texel vermerkt. Tewel hatte 1927 aber noch keine Freiwillige Feuerwehr.

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Heber, den 18. Dez. 1927

Antwortlich des Schreibens des Herrn Kreisbrandmeisters vom 17.12. die Mitteilung, daß die hiesige Freiwillige Feuerwehr im Besitze eines Exemplars der Normal-Übungsvorschriften ist.

I. A. G. Vogt, Schriftführer

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Hützel, 19. Dezember 1927

Herrn Kreisbrandmeister Wiegels, Soltau

Auf Ihr wertes Schreiben vom 17.12. teile ergebenst mit, daß Normal-Übungsvorschriften in 5 Exemplaren in hiesiger Wehr vorhanden.

Mit kameradschaft. Gruß, H. Müller, Hauptmann

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Herrn Kreisbrandmeister Wiegels

Bezugnehmend Ihrer Zuschrift vom 17. Dezember Ihnen hiermit zur Nachricht, daß wir von den Normal-Übungsvorschriften bereits 12 Exemplare schon gleich nach Erscheinen erhalten haben.    Mit kameradsch. Gruß    Freiwillige Feuerwehr Schneverdingen

Schneverdingen 23. 12. 27  i. A. August Heitmann, Schriftführer

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Bispingen, 19. Dezember 27

Hierdurch ergebenst die Mitteilung, daß die freiwillige Feuerwehr Bispingen die Normal-Uebungsvorschrift des Verbandes besitzt und eingesetzt hat.    Mit kameradschaftlichen Grüßen, Bischoff

Da Albert Böning sowohl der Schriftführer der Freiwillige Feuerwehr Soltau als auch des Kreisfeuerwehrverbandes Soltau war, antwortete er nicht nur für seine Wehr, sondern gleich für alle Wehren im Kreis, da die Normal-Übungsvorschriften über den Verband auf Kreiskosten verteilt wurden.

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Soltau 19./12. 27

Herrn Kreisbrandmeister

H. Wiegels Soltau

Mit Bezugnahme auf Ihre Zuschrift v. 17. d.M., betreffend die im Jahre 1926 vom Provinzial-Verbande neu eingeführte Uebungs-Vorschrift für freiw. Feuerwehren, hiermit zur gefl. Nachricht, daß unterm 13. April 1926 an nachbenannte Wehren 50 Stk (= Stück) dieser Uebungsordnung auf Kreiskosten verteilt sind.

Kameradschaftl. grüßend

Im Auftrage Böning

Es erhielten:       

Soltau Freiwillig 11 Stk.
Soltau Fabrik   3 "
Munster   7 "
Schneverdingen   7 "
Neuenkirchen   5 "
Heber   5 "
Behringen   4 "
Hützel   4 "
Bispingen   4 "
  50 "

 

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Munster, d. 19. 12. 27

Sehr geehrter Herr Kreisbrandmeister!

In Erwiderung Ihrer werten Zuschrift vom 17. 12. 27. teile ich mit, daß unsere Wehr 10 Exemplare der Übungsordnung für die Feuerwehren der Provinz Hannover, von 1926, besitzt.

Mit kameradsch. Gruß Freiw. Feuerwehr Munster i./H.

I. A. Böttcher

Nachdem der Kreisbrandmeister die Auflistung von Schriftführer Albert Böning erhalten hatte, wartete er anscheinend nicht mehr ab, bis ihm alle Rückantworten aus den Wehren vorlagen, sondern schrieb sofort an den Vorstand des Feuerwehr-Verbandes für die Provinz Hannnover in Lüneburg. Allerdings machte er in diesem Schreiben einen Fehler, denn er schrieb, dass "alle 11 Freiwillige Feuerwehren" mit den im April 1926 zugeschickten 50 Exemplaren der Normal-Übungsvorschriften ausgestattet worden sind. Wie aus der Auflistung von Albert Böning ersichtlich ist, waren es im Jahr 1926 bzw. 1927 erst 9 Freiwillige Feuerwehren im Kreis Soltau. Könnte sein, dass sich im Dezember 1927 schon die bevorstehenden Gründungen der Freiwilligen Feuerwehren in Steinbeck/Luhe (1928) und Harber (1929) abzeichneten. Allerdings dürften diese 1926 die Vorschriften bekommen haben.

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Nachdem Heinrich Wiegels wieder einmal eine "Postsache" über Ernst Röders, die dieser fälschlicherweise "als Kreisbrandmeister" erhalten hatte, wandte er sich in den Tagen zwischen Weihnachten und Silvester 1927 in einem Brief an den Vorstand des Feuerwehrverbandes für die Provinz Hannover in Lüneburg. Daraus ist ersichtlich, dass Heinrich Wiegels sehr enttäuscht darüber war, dass es beim Provinzial-Feuerwehrverband zu dieser Verwechselung kam. Wohl auch deshalb antwortete ihm der Verband sofort am nächsten Tag, so dass die Angelegenheit noch vor Jahresende bereinigt werden konnte. Die Antwort wurde per Schreibmaschine direkt unter Wiegels Originalschreiben gesetzt, daher befindet es sich wohl auch in seiner Akte. Mit diesem Schriftstück endet das Jahr 1927 in Wiegels Akte., die er damit auch endgültig abschließt und eine neue beginnt.

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Soltau, d. 28. Dezember 1927

An den Vorstand des Feuerwehr-Verbandes für die Provinz Hannover, Lüneburg

Von Herrn Röders hier wurde mir einliegende Postsache zugesandt, da aber trotz meines bereits zweimal erfolgten schriftlichen Hinweises, daß der Kreis Soltau nur einen Kreisbrandmeister hat, und dieses Amt vorläufig noch immer in meinen Händen ist, so ist es mir unverständlich wie Sie dazu kommen, Herrn Röders dauernd die amtlichen Sachen für den Kreisbrandmeister zu senden. Oder liegen hierfür besondere Gründe vor? Falls Sie vom Kreisbrandmeister etwas wollen, dann bitte die Sachen vorläufig noch an meine Adresse zu richten, oder ohne jede Namensnennung, dann wird die Post die Sendung schon in die richtigen Hände bringen, und Sie brauchen auch nicht meinen Ihnen scheinbar so unbeliebten Namen wieder auszuradieren.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Wiegels, Kreisbrandmeister

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1928

Heinrich Wiegels neue Kreisbrandmeister-Akte beginnt mit seinem am 8. Januar 1928 geschriebenen kurzen Jahresbericht für 1927 und einem Schreiben der Firma Gustav Ewald aus Cüstrin-Neistadt, mit dem er über gestiegene Preise informiert wurde. 

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Der Landrat bat am 2. Februar 1928 um die in diesem Jahr anstehenden Revisionstermine bei den Pflichtfeuerwehren, die Wiegels ihm zehn Tage später mitteilte.

Soltau, den 12. Feb. 1928

An den Herrn Landrat, Hier

In Erledigung Ihres Schreibens vom 2./2.1928 - P. 472 - teile (ich) nachstehend die Revisionstage der Pflichtfeuerwehren für 1928 mit. Hier zusammengefasst: 10.4.28 = Oerrel, Munster, Breloh, Meinholz, Reddingen, Wietzendorf  (Uhrzeit steht jeweils dahinter) 16.4.28 = Leitzingen, Meinern, Mittelstendorf, Marbostel bei Soltau, Tetendorf  (Uhrzeit steht jeweils dahinter).  Wiegels, Kreisbrandmeister

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Die Berichte der Revisionen sowie seine Abrechnung schickte Wiegels am 18. April 1928 an den Landrat. 

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Im Juni 1928 fand eine Alarmübung für sämtliche Feuerwehren den Stadt Soltau statt. Der Übungsplan für diese Übung, in dem noch kein genaues Datum steht, befindet sich in Heinrich Wiegels Kreisbrandmeisterakte. Vermutlich war er dazu eingeladen worden.

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Am 13. Juni 1928 schickte Kreisbrandmeister Wiegels seine vom Landrat in den Tagen zuvor angeforderte gutachtliche Stellungnahme zum Antrag des Gemeindevorstehers von Munster, in dem es wohl darum ging, dass die Pflichtfeuerwehr von den gemeinsamen Übungen mit der Freiwilligen Feuerwehr befreit wird. Anscheinend war auch ein Sitzungsprotokoll des Gemeindeausschusses beigefügt, aus dem hergeht, dass die Pflichtfeuerwehr sogar aufgelöst werden soll. Damit war Wiegels überhaupt nicht einverstanden. Aus seiner Stellungnahme geht sehr deutlich hervor, warum es neben den Freiwilligen Feuerwehren in den jeweiligen Dörfern weiterhin auch Pflichtfeuerwehren geben musste. In der Akte befindet sich nur die Durchschrift der Stellungnahme. Der Antrag wurde mit dem Original an den Landrat zurückgereicht.

Der Landrat schloss sich nicht nur der Meinung seines Kreisbrandmeisters an, sondern sah sich dazu veranlasst, durch eine Bekanntmachung im Kreisblatt (Böhme-Zeitung) auf die gesetzlichen Regelungen zur Pflichtfeuerwehr hinzuweisen. Eine Abschrift davon mit weiteren Anweisungen schickte er an den Magistrat der Stadt Soltau sowie an alle Gemeindevorsteher im Kreis. Kreisbrandmeister Wiegels erhielt ebenfalls eine Abschrift zur Kenntnis.

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Am 20. September 1928 fragt der Vorsitzende des Feuerwehr-Verbandes für die Provinz Hannover mit Sitz in Lüneburg bei Kreisbrandmeister Wiegels an, ob beim Gutshaus Winkelmann in Frielingen bei Ahlften die Wasserversorgung sichergestellt ist. Anscheinend lag ihm eine entsprechende Anfrage der Regierung vor. Wiegels antwortete kurzfristig.

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Lüneburg, den 20. Sept. 1928

An den Kreisbrandmeister des Kreises Soltau, Herrn Heinr. Wiegels in Soltau

Die Regierung fragte hier an, ob die Wasserversorgung des Gutshauses Winkelmann in Frielingen bei Ahlften ausreichend sind um beim Versammlungsfalle dort den nötigen Schutz im Falle eines Feuers zu bieten.

Ich bitte kurz um Nachricht, ob in der Nähe genügend Wasser vorhanden ist zur Speisung von 2 - 3 Handdruckspritzen od. einer Motorspritze.

Mi kameradschaftlichen Gruß, A. Westphal

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Seit dem 21. August 1927 war Heinrich Wiegels nicht mehr der Vorsitzende des Kreisfeuerwehrverbandes Soltau, sondern "nur" noch Kreisbrandmeister. Den Vorsitz des Verbandes hatte er bei der Verbandsversammlung am 21. August 1927 an Ernst Röders übergeben. Wiegels wurde aber zum Ehrenvorsitzenden gewählt, was aber anscheinend nicht im Protokoll der Versammlung festgehalten worden war. So kam es, dass Ernst Röders vergaß seinen Vorgänger im Amt des Vorsitzenden zur Verbandsversammlung 1928 einzuladen. Mit seinem Entschuldigungsschreiben an Heinrich Wiegels endet das Jahr 1928 in der Akte.

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1929

Das Jahr 1929 beginnt in Wiegels Akte mit seinem Jahresbericht 1928 an den Landrat. Darin erwähnt er auch, dass Wietzendorf immer noch keine Freiwillige Feuerwehr hat. 

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Hützel, den 16. März 1929

An den Kreisbrandmeister Herrn Wiegels in Soltau

Die Freiw. Feuerwehr in Hützel beabsichtigt am 2. Ostertag nachmittags 14,30 ihre neue Motorspritze vorzuführen, und ladet den Herrn Kreisbrandmeister hierzu ganz ergebenst ein.  Das Kommando

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Diesmal wurde es nicht versäumt, den Ehrenvorsitzenden des Kreisfeuerwehrverbandes Soltau zum Kreisfeuerwehrverbandstag nach Behringen einzuladen. Die Einladung erhielt der Kreisbrandmeister mit Datum vom 6. Juli 1929.

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Die Anfrage des Provinzial-Förster Gerber aus Oerrel vom 14. Juni 1929 ging bei Heinrich Wiegels in Soltau zu einer Zeit ein, als er sich zur Kur (im Bade) befand, so dass Förster Gerber am 19. Juni 1929 zunächst eine Zwischennachricht von Wiegels Sohn Hans erhielt. Die Anfrage wurde dann vom Kreisbrandmeister am 1. Juli 1929 beantwortet. 

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Im Juli 1929 hatte der Landrat dem Kreisbrandmeister zwei Anträge zur Stellungnahme zugeleitet, die Heinrich Wiegels am 22. Juli 1929 beantwortete. Da die Anträge mit seiner Stellungnahme wieder an den Landrat zurückgeschickt wurden, sind sie nicht in Wiegels Akte vorhanden. Von seinen beiden Stellungnahme sind aber seine handschriftlichen Entwürfe in der Akte verblieben, so dass nachvollziehbar ist, worum es dabei ging.

Seine erste Stellungnahme bezieht sich auch wieder auf den Antrag aus Oerrel. Anscheinend war Förster Gerber mit Wiegels Antwort nicht einverstanden und hatte sich direkt an den Landrat gewandt. Aus seiner Stellungnahme ist ersichtlich, dass man in Oerrel anscheinend eher einer Pflichtfeuerwehr als eine Freiwillige Feuerwehr gründen wollte. Was danach von Seiten des Landrates passierte ist aus der Akte nicht ersichtlich.

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Soltau, den 22./7. 29

Urschriftlich nach Kenntnis zurück an den Herrn Landrat in Soltau

Nach meiner Ansicht kann es sich bei der Umgestaltung des Feuerwehrwesens in Oerrel nach der vorgelegten Feuerlöschordnung niemals um die Gründung einer Freiwilligen Feuerwehr handeln, da nach der aufgestellten Satzung die Freiwilligkeit der Mitglieder zum Dienst ja vollkommen ausschaltet, hier heißt es einfach die und die sind verpflichtet anzugehören und der und der bekleidet den Posten ohne Rücksicht auf die Eignung und vor allem unter Umgehung des Wahlrechts der Mitglieder.

Wenn eine anzuerkennende Freiwillige Feuerwehr gegründet werden soll, so muß das Prinzip der Freiwilligkeit auch gewahrt werden. Was hier geplant ist, ist ja nichts weiter wie eine Pflichtfeuerwehr, wofür eine Dienstanweisung herausgegeben wird. Will man eine wirkliche Freiwillige Feuerwehr gründen, so soll man sich auch den dazugehörigen Richtlinien anpassen. Es sind hierzu Muster-Satzungen vom Provinzial-Feuerwehrband herausgegeben, die sich nach den Bestimmungen der Polizeiverordnung des Oberpräsidenten zu Hannover vom 15./11. 1908 betreffend der Regelung des Feuerlöschwesens anpassen, und die von Johannes Dittmann in Jork zu beziehen sind.

Wiegels, Kreisbrandmeister

In seiner zweiten Stellungnahme geht es zunächst um den Brandschutz in den Dörfern allgemein, wobei Wiegels dann aber insbesondere die Gemeinde Wietzendorf erwähnt und bemängelt, dass es dort immer noch nicht zur Gründung einer Freiwilligen Feuerwehr gekommen ist. 

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Soltau, den 22/7. 29

Urschriftlich nach Kenntnis zurück an den Herrn Landrat in Soltau

Nach eingehender Durchsicht der gemachten Feststellungen ist es doch schwer ohne genaueste Kenntnisse der örtlichen Verhältnisse zu sagen. Da oder dort muß noch eine neue Wasserstelle durch Anlegung eines Gemeindeteiches, Brunnens oder Tiefbrunnens geschaffen werden. Ich habe schon immer bei meinen Feuerwehr-Revisionen in den einzelnen Gemeinden darauf hingewiesen, daß hierin nicht genug gethan werden kann, und namentlich wenn man den Vorteil der Anwendbarkeit neuartiger Motorspritzen haben will. Da ist es aber mit einfachen Sammelbecken noch nicht geschehen. Da kann es sich nur um die Anlegung eines ergiebigen Filterbrunnens handeln mit mindestens einem 100 mm weitem Anschlußstück. Aber ein derartiger Brunnen, der doch auch bis mindestens 1000 Liter die Minute leisten muß, kostet eine erhebliche Summe und dafür sind dann immer die Mittel nicht zur Verfügung, wenigstens nicht in den meisten kleinen leistungsschwachen Gemeinden.

Nur hier nun nach dem Verzeichniß Gemeinden anzugeben die ?anlagen beschaffen müssen, ist mir so nicht möglich. Da müßte immer noch erst eine vorausgehende Lokalbesichtigung stattfinden.

Nur auf eine Gemeinde möchte nicht unterlassen schon jetzt hinzuweisen, das ist Wietzendorf, eine der größten Gemeinden des Kreises, in der aber bisher trotz der verschiedentlichen Hinweise bei den gelegentlichen Revisionen meinerseits, absolut kein Verständniß für eine wirksame Feuerlöscheinrichtung zu haben scheinen.

Bei der dichten Bebauung dort und dem wenigen Schlauchmaterial würde ein ausbrechenden größerer Brand zu einer Katastrophe werden können. Es ist überhaupt unverständlich wie in Wietzendorf, dieser großen Gemeinde sich nicht Männer finden, die eine freiwillige Feuerwehr gründen und damit hinter eine Reihe zum Teil erheblich kleinerer Gemeinden zurücksetzten.

Wiegels, Kreisbrandmeister

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Harber, den 7. 10. 1929

An den Herrn Kreis-Brandmeister für den Kreis Soltau in Soltau

Nach Mitteilung der Landschaftlichen Brandkasse in Hannover findet die Abnahme der von den Feuerwehrverband Harber, Oeningen + Moide gekaufte Motorspritze hier, am Donnerstag den 10. d. M. vormittags 11 1/2 Uhr in Harber statt., wozu wir Sie hiermit höfl. einladen. 

Hochachtungsvoll

Der Gemeindevorsteher Hebenbrock

Der Hauptmann d. Freiw. Feuerwehr

W. Brockmann

Ob Heinrich Wiegels daran teilgenommen hat ergibt sich aus der Akte nicht. Mit dieser Einladung des Gemeindevorstehers von Harber und dem Hauptmann der Freiwilligen Feuerwehr Harber endet das Jahr 1929 in der Kreisbrandmeisterakte.

Die weiteren Schriftstücke stammen aus den Jahren 1930 und 1931, die wir in der nächsten Abteilung präsentieren.

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