Von der Gemeinde-Löschmannschaft zur Pflichtfeuerwehr
Bevor es den Begriff "Feuerwehr" gab, sprach man von Feuerlöschungs-Anstalten und dem dafür angestellten Personal oder vom zur "Hülfeleistung" bei einem Brande verpflichtete Personal. Gesetzliche Grundlage dafür waren die verschiedenen Feuer-Ordnungen, in denen früher alles zum Thema Brandverhütung und zum Feuerlöschwesen festgelegt war.
In der weiteren Untergliederung gehen wir in drei Textbeiträgen auf die Anfänge des Brandschutzes auf dem "platten Land" und der ersten Feuerwehrverbände in unserer Region ein. Dabei handelt es sich jeweils um Auszüge aus der 2010 anlässlich des 100-jährigen Bestehens des Kreisfeuerwehrverbandes Heidekreis herausgegeben Chronik.
- Die Anfänge auf dem "platten Land"
- Feuerwehren müssen sein - Pflichtfeuerwehren entstehen
- Der Niedersächsische Feuerwehrverband / Der Feuerwehrverband für die Provinz Hannover
Feuer-Ordnung für die Flecken und das platte Land des Landdrostei-Bezirks Lüneburg
Ein frühes Beispiel aus unserer Region ist die Feuer-Ordnung für die Flecken und das platte Land des Landdrostei-Bezirks Lüneburg vom 6. August 1830, die für die ländlichen Regionen galt.
Feuerordnung für das Fürstenthum Lüneburg und die vormals Lauenburgschen Landestheile, mit Ausnahme der selbständigen und amtssässigen Städte
Am 14. November 1865 wurde die Feuer-Ordnung von 1830 durch eine neue Feuer-Ordnung ersetzt, die wieder für den ländlichen Raum, aber nicht nicht für selbstständigen und "amtssässigen" Städte galt. Im heutigen Heidekreis galt sie also nicht in Soltau und Walsrode.
Aus dieser Feuerordnung zeigen wir nur ein paar Seiten, da sie sich nur geringfügig von der von 1830 unterscheidet.
© KFV Heidekreis e. V. / Böhme-Zeitung Soltau
Im Juni 1896 machte der Landrat in einer Anzeige auf die Gefahr durch mit Streichhölzern spielende Kinder aufmerksam.
Nachdem am 16. Juli 1901 die Polizei-Ordnung betreffend die Regelung des Feuerlöschwesens erlassen wurde, erkundigte sich Landrat Dr. von Rappard über eine Anzeige in der Böhme-Zeitung bei den Gemeinden, in denen es bereits eine Freiwillige Feuerwehr gab, ob diese nach den neuen Vorschriften ausreicht. Und alle anderen mussten entscheiden, ob sie alleine in der Lage waren, eine Ortsfeuerwehr mittels Pflichtfeuerwehr zu bilden.
© KFV Heidekreis e. V. / Böhme-Zeitung Soltau
Polizei-Verordnung betr. die Regelung des Feuerlöschwesens von 1902
Hier die am 16. Juli 1901 erlasse Polizei-Ordnung betreffend die Regelung des Feuerlöschwesens.
Hinweis: Da der Auszug der Amtlichen Beilage unvollständig ist, wurde hier eine zweite vollständige Version angefügt, wie sie im Anzeigen-Teil der Böhme-Zeitung veröffentlicht worden war.
Am 9. April 1902 wurde in den Amtlichen Beilage der Böhme-Zeitung die für den Kreis Soltau geltende vom Regierungspräsidenten in Lüneburg bestimmte Feuerlöschhülfe Auswärts veröffentlicht, in der für alle Gemeinden festgelegt worden war, in welchen Nachbargemeinden sie unaufgeforderte und aufgeforderte Löschhilfe zu leisten hatte.
Aus dem in der Böhme-Zeitung veröffentlichten Haushalt des Kreises Soltau für das Jahr 1912 ist ersichtlich, dass im Rechnungsjahr 1910 vom Kreis Soltau insgesamt 87 Mark und 75 Pfennige an Beiträgen für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren bei der Unterstützungskasse der Landschaftlichen Brandkasse in Hannover bezahlt wurden. Außerdem ist ersichtlich, dass für 1911 und 1912 jeweils 100 Mark sowohl dafür als auch erstmals für den (1910 gegründeten) Kreisfeuerwehrverband und als Entschädigung für den (neu berufenen) Kreisbrandmeister in den Haushalt eingestellt wurden.
© KFV Heidekreis e. V. / Böhme-Zeitung Soltau
© KFV Heidekreis e. V. / Böhme-Zeitung Soltau
Ländliche Feuerordnung für den Regierungsbezirk Lüneburg vom 5. Februar 1913
© KFV Heidekreis e. V. / Böhme-Zeitung Soltau
In einer Bekanntmachung vom 19. Januar 1912 wies der Landrat darauf hin, dass auch kleinere Brandschäden bei ihm rechtzeitig anzumelden sind, damit es zu keiner Verzögerung bei der Auszahlung der Brandentschädigung kommt.
Während des 1. Weltkrieges
Nachfolgend noch ein paar Bekanntmachungen die 1915 und 1918 - also während des 1. Weltkrieges - vom Landrat veröffentlicht wurden. Dabei ging es um die Verhinderung von Wald- und Heidebränden und ein halbes Jahr vor Kriegsende um die Sicherstellung des Brandschutzes, da die Bestände der freiwilligen und der Pflichtfeuerwehren durch die Einberufungen zum Heeresdienst vielfach sehr geschwächt sind. Außerdem um die Beschaffung von "Spritzenschläuchen".