Kreisbrandmeister Heinrich Wiegels - Soltau

1932

Das erste Schriftstück aus dem Jahr 1932 stammt vom Gemeindevorsteher der Gemeinde Neuenkirchen und wurde am 17. Januar 1932 an Heinrich Wiegels geschrieben.

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Neuenkirchen, den 17. 1. 1932

An den Herrn Kreisbrandmeister Wiegels, Soltau

Betrifft: Beihilfe für Feuerlöschgeraethe - 2 Anlagen -

Die Landschf. Brandkasse in Hannover hat uns zu den Instandsetzungskosten der Feuerlöschpumpe eine Beihilfe von 130 RM in Aussicht gestellt. Zur Nachweisung der Kosten mit angefügte Bescheinigung unseres Ortsbrandmeisters über die ordnungsgemäßigew Ausführung der Arbeiten überreiche ich Ihnen mit der Bitte, die gleichfalls angeschlossene Bescheinigung unterzeichnen und der Brandkasse weiter reichen zu wollen. 

Der Gemeindevorsteher (Unterschrift)

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Die für den 23. Mai 1932 in Oerrel, Breloh und Munster vorgesehenen Revisionen der Pflichtfeuerwehren wurde wieder gestrichen, weil der Gemeindevorsteher von Munster den Termin gerne verlegt hätte, was aber wegen der anderen Revisionstermine an diesem Tag nicht möglich war. Das hat Heinrich Wiegels laut handschriftlichen Vermerk vermutlich so abgesprochen. 

Und auch die Termine vom 30. Mai wurden auf den 21. vorverlegt, nachdem Wiegels den Landrat mit Schreiben vom 25. April darum gebeten hatte.

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Im Mai 1932 erheitl Kreisbrandmeister Wiegels einen Beschwerdebrief aus Steinbeck/Luhe, in dem sich ein Landwirt über die Verhältnisse in der dortigen Pflichtfeuerwehr beschwerte. Wir präsentieren diesen Brief hier ohne den Briefkopf und ohne die Unterschrift, so dass der Name des Beschwerdeführers nicht daraus hervorgeht. Aus diesem Grund zeigen wir hier auch nicht das - sehr kurz ausgefallene - Antwortschreiben des Kreisbrandmeisters, der in einem Satz daraufh hinwies, dass er für derartige Beschwerden nicht zuständig sei, da ihm nur die technische Aufsicht der Feuerlöscheinrichtungen der Gemeinden untersteht.

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10./V. 32

Dem Herrn Kreisbrandmeister, Soltau

Sehr geehrter Herr Kreisbrandmeister!

Indem ich annehme, dass Ihnen die Pflichtfeuerwehr Steinbeck / Luhe unterstellt ist, habe ich Ihnen heute beschwerdeführend folgendes zu unterbreiten: Ich fand mich am 9. (?) zu der angesetzten Übung der Pflichtfeuerwehr Steinbeck ein zusammen mit meinem landw. Helfer. Da wir beide noch an keiner Übung teilgenommen hatten, warteten wir auf Anweisung, welchen Platz wir (bei) der ersten Aufstellung einnehmen sollten. Statt mich in anständiger Weise, wie es sich für einen Menschen, der angebl. Auf Bildung Anspruch erhebt, darüber zu unterrichten, wo ich mich mit meinem Helfer aufzustellen habe, wies der H. C. auf uns beide mit dem Finger und fragte den neben ihm stehenden Gemeindevorsteher in äusserst verächtlicher Form: „Gehören „die“ auch dazu?“, was dieser mit ja beantwortete. Ich verbat mir daraufhin vor versammelter Mannschaft energisch einen derartigen Ton, nahm meinen mir daraufhin mitgeteilten Platz ein. – Ich verbiete mir hiermit ein für allemal bei derartigen Uebungen einen derartigen Feldwebel-Monokel-Ton und werde ich in Zukunft, falls ich nochmals durch irgendwelche Kasernenhof-Manieren angefasst werden sollte, stehenden Fusses die Uebung verlassen. – Des ferneren habe ich zu bemängeln, dass seitens des H. C. die sog. Absperrposten an bevorzugte Besitzer vergeben wurden und die Pumparbeit ausschliesslich der anwesenden Arbeiter- und Häuslingsschaft überlassen blieb. Ich verlange, dass vom nächsten Mal auch die Absperrposten die Uebung in allen Teilen mitmachen und parteipolitische und sonstige Klassifizierung unterbleibt. Ich persönlich denke nicht daran, mir derartiges bieten zu lassen und werde auch aus diesem Grunde von jetzt ab, sobald ich eine Bevorzugung feststelle, sofort die Uebung verlassen. Dieselbe Klassifizierung habe ich beim Abtransport der Schläuche festgestellt. Desferneren empfinde ich es als höchst unangebracht und (?), dass bei der Anwesenheitsmeldung seitens der Wehrleitung die nunmehr längst erledigte wilhelminische Offiziersform nachgeahmt wird. Ich teile Ihnen mit, dass ich aus psychologischen und politischen Gründen ein derartiges System nicht vertragen kann und es insbesondere vom politischen Standpunkt aus weder gutheissen noch vertragen kann. Meiner Auffassung nach ist die Zeit absolut nicht dazu angetan, um in grösseren Massen vertretene Gesinnungen zu zeigen und herauszufordern. Ebensowenig wie bei allgemein interessierenden Angelegenheiten Links-Manieren zu demissieren haben, haben Rechts-Manieren zu unterbleiben, ganz besonders in einer Wehr, deren Angehörige in einem kleinen Gemeinwesen zusammen leben. Ich lehne keinesfalls eine kurze, knappe Form ab, bin aber ausserstande, militärische Formen über mir zu dulden, die noch dazu nachgemachte sind. – Ich bemerke ausserdem noch nebenbei, dass der H. c. mich persönlich sehr gut genau kennt, da ich ihm wiederholt wegen unzulässigen Aufenthaltes im Postdienstraum während der Postdieststunden beim Postamt Soltau und der OPD Hannover anzeigen musste, woraufhin ihm von amtswegen entsprechende Verbote zugingen und ihm auch in diesen Tagen noch weiter zugehen werden. – Ich bitte um Ihre Stellungnahme hierzu bis zum 31. d.M. und bemerke, dass ich, falls keine Änderung in der Rollenverteilung herbeigeführt wird, die in der Wehr befindliche Arbeiter- und Häuslingsschaft solange aufklären werde, bia auf diese Weise dann eine gleichmässige Verteilung p.p. erzwungen wird. 

(Unterschrift)

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Freiwillige Feuerwehr Neuenkirchen

Herrn Kreisbrandmeister Wiegels, Soltau

Am Sonntag, den 14. August 1932 findet hier in Neuenkirchen der 17. Kreisfeuerwehrtag statt. Wir würden es als eine große Ehre betrachten, wenn wir unseren Allverehrten Herrn Kreisbrandmeister Wiegels hier begrüßen könnten.

Hochachtungsvoll, i.A. Röhrs

Neuenkirchen, 5. Aug. 1932

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Übungsplan

der Freiw. Feuerwehr Neuenkirchen

am XVII. Kreisfeuerwehrtag 14. August 1932

Im Wohn- und Geschäftshause des Kaufmann Baden ist ein Feuer ausgebrochen, daß bei Eintreffen der Wehr schon größeren Umfang angenommen hat. Es soll zunächst versucht werden den noch stehenden Nordflügel zu retten, da dieses nicht möglich ist, muß das nebenstehende Stallgebäude und das dahinterliegende Geschäftshaus von H. Chr. Drewes unter Wasser gehalten werden. Da im Laderaum noch wertvolle Waren lagern und die Treppen nicht mehr zugänglich sind, sollen die Steiger versuchen, noch etwas davon zu retten, werden aber, wegen zu starker Rauchentwicklung gleich wieder zurückgezogen. Die Seite nach der Kirche sichert die Pflichtfeuerwehr und die Straßenseite sowie den Saalanbau eine inzwischen eingetroffene Motorspritze. Es ist Windstille angenommen. 

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Kreisbrandmeister-vereinigung der Provinz Hannover - Bezirk Lüneburg

Uelzen, den 12. November 1932 

Sehr geehrter Herr Kamerad!

Am Sonnabend, den 26. November d. Jrs. fiindet unsere 7. Tagung statt. Wir bitten Sie, sich hierzu um 11 Uhr in der Hauptfeuerwehrwache zu Harburg-Wilhelmsburg einfinden zu wollen.

Tagesordnung:

1. Begrüßung und Eröffnung um 11 Uhr.

2. Besprechung über die Tagung des Provinzial-Feuerwehr-Verbandes in Alfeld.

3. Unfallversicherungsvorschriften für die Feuerwehren.

4. Aussprache über die Feuerwehrfachschule.

5. Neuerungen auf dem Gebiete des Feuerlöschwesens.

6. Aussprache über Erfahrungen bei Bränden, Übungen und Besichtigungen.

7. Verschiedenes.

8. Vorführung neuester Feuerwehrgeräte, u. a. Löschversuche mit einer Luftschaumspritze.

9. Schauübung der Berufsfeuerwehr Harburg-Wilhelmsburg.

10. Besichtigung der Feuerwache im Stadtteil Wilhelmsburg.

11. Besichtigung ländlicher Feuerlöscheinrichtungen.

Mit kameradschaftlichen Gruß (Unterschrift)

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Uelzen den 12. November 1932

Sehr geehrter Herr Kamerad!

Es ist anzunehmen, daß die Tagung so spät beendet sein wird, daß nicht alle Kameraden die Rückfahrt antreten können. Hierfür werden auf Ansuchen einige Freiquartiere bereitgestellt werden können. Meldungen erbitten wir hierfür umgehend dem Kameraden - Branddirektor Westphal in Harburg/Wilhelmsburg oder dem Kameraden - Branddirektor Kadow in Uelzen zustellen zu wollen.

Mit kameradschaftlichen Gruß, I. A. (Unterschrift)

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Mit Wirkung vom 1. Oktober 1932 waren die Kreise Fallingbostel und Soltau zusammengelegt worden. Dadurch hatte Kreisbrandmeister Wiegels jetzt mit dem Landrat Piesbergen in Fallingbostel zu tun. Die Zusammenlegung beider Kreise wurde aber bereits nach einem Jahr wieder rückgängig gemacht, hatte also nur bis zum 1. Oktober 1933 Bestand.

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1933

Vorbemerkung zum Jahr 1933

Das Jahr 1933 fällt nicht mehr in die Zeit der Weimarer Republik, sondern ist das erste Jahr der Nazi-Diktatur. Da Heinrich Wiegels aber noch bis zum 31. März 1933 Kreisbrandmeister war, endet seine Akte im März 1933 und wurde hier im Museum komplett der Zeit der Weimarer Republik zugerechnet.

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Soltau, den 18. Feb. 1933

An den Herrn Landrat, Fallingbostel

In Erledigung der gefl. Anfrage I Kü. 178 bezüglich Verleihung des Erinnerungszeichens für Verdienste um das Feuerlöschwesen bin ich nicht in der Lage Vorschläge machen zu können.

Bei den freiwilligen Feuerwehren im alten Kreise Soltau werden die Beförderungen bisher immer durch die eigenen Wehren vorgenommen.

Wiegels, Kreisbrandmeister

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Obwohl Heinrich Wiegels mehrfach darauf hingewiesen hatte, dass seine Amtszeit am 31. März 1933 beendet ist, schrieb ihm der Landrat noch 20 Tage vorher - am 11. März 1933 -, dass der Aussprachetermin auf Mitte April verlegt wird und er dann noch weitere Nachricht erhält. Was Heinrich Wiegels da wohl dachte, als er diesen Brief las?

Mit diesem Brief beendet Heinrich Wiegels seine Kreisbrandmeister-Akte. Über die Zeit danach befand sich keine vergleichbare Akte mehr im Archiv des ehemaligen Kreisfeuerwehrverbandes Soltau. 

Heinrich Wiegels war 21 Jahre Kreisbrandmeister.

Nachfolger von Heinrich Wiegels als Kreisbrandmeister wurde im Kreis Fallingbostel-Soltau für den Bezirk Soltau ab dem 1. April 1933 sein Sohn Hans Wiegels. Ein entsprechend ausgefertigter Vertrag befindet sich in der Akte des Kreisauschusses des Kreises Fallingbostel, die im Kreisarchiv in Bad Fallingbostel verwahrt wird. Der in der Akte befindliche Vertrag ist allerdings nicht unterschrieben. Dennoch war Hans Wiegels ab dem 1. April 1933 der neue Kreisbrandmeister für den Kreis Soltau.

© Kreisarchiv Heidekreis
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Mit diesem Vertrag beschließen wir den Rückblick auf die Anfänge des Kreisbrandmeisteramtes im Kreis Soltau. 

Ab dem 30. Januar 1933 wurde Deutschland immer mehr zu einer Diktatur, die auch für die Feuerwehren und die Feuerwehrverbände einschneidende Veränderungen brachte. Auf dieses Kapitel unserer Feuerwehr-Geschichte gehen wir zu einem späteren Zeitpunkt im Saal 3 ein.

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