Freiwillige Feuerwehr Wietzendorf

Gegründet am 27. Juli 1930

Die Freiwillige Feuerwehr Wietzendorf wurde am 27. Juli 1930 gegründet. An diesem Tag traten der Wehr 39 Männer aus dem Kirchspiel Wietzendorf bei. Zum Hauptmann der Wehr wurde der Schlachtermeister Hermann Hestermann gewählt. Stellvertretender Hauptmann wurde Gustav Prüser. Die an diesem Tag beschlossene Satzung der Wehr wurde am 8. September 1930 durch den Landrat genehmigt, der gleichzeitig das gewählte Kommando der Wehr bestätigt hat.

Das ausführliche Gründungsprotokoll befindet sich noch heute im Besitz der Wietzendorfer Wehr.

Im Juli 1929 hatte der Landrat dem Kreisbrandmeister zwei Anträge zur Stellungnahme zugeleitet, die Heinrich Wiegels am 22. Juli 1929 beantwortete. Da die Anträge mit seiner Stellungnahme wieder an den Landrat zurückgeschickt wurden, sind sie nicht in Wiegels Akte vorhanden. Von seinen beiden Stellungnahme sind aber seine handschriftlichen Entwürfe in seiner Akte verblieben, so dass nachvollziehbar ist, worum es dabei ging. Aus der zweiten Stellungnahme ist die Vorgeschichte ersichtlich, die die Gründung der Weitzendorfer Wehr einleitete. 

In seiner zweiten Stellungnahme geht es zunächst um den Brandschutz in den Dörfern allgemein, wobei Wiegels dann aber insbesondere die Gemeinde Wietzendorf erwähnt und bemängelt, dass es dort immer noch nicht zur Gründung einer Freiwilligen Feuerwehr gekommen ist. 

© Kreisfeuerwehrverband Heidekreis e. V.
© Kreisfeuerwehrverband Heidekreis e. V.

Soltau, den 22/7. 29

Urschriftlich nach Kenntnis zurück an den Herrn Landrat in Soltau

Nach eingehender Durchsicht der gemachten Feststellungen ist es doch schwer ohne genaueste Kenntnisse der örtlichen Verhältnisse zu sagen. Da oder dort muß noch eine neue Wasserstelle durch Anlegung eines Gemeindeteiches, Brunnens oder Tiefbrunnens geschaffen werden. Ich habe schon immer bei meinen Feuerwehr-Revisionen in den einzelnen Gemeinden darauf hingewiesen, daß hierin nicht genug gethan werden kann, und namentlich wenn man den Vorteil der Anwendbarkeit neuartiger Motorspritzen haben will. Da ist es aber mit einfachen Sammelbecken noch nicht geschehen. Da kann es sich nur um die Anlegung eines ergiebigen Filterbrunnens handeln mit mindestens einem 100 mm weitem Anschlußstück. Aber ein derartiger Brunnen, der doch auch bis mindestens 1000 Liter die Minute leisten muß, kostet eine erhebliche Summe und dafür sind dann immer die Mittel nicht zur Verfügung, wenigstens nicht in den meisten kleinen leistungsschwachen Gemeinden.

Nur hier nun nach dem Verzeichniß Gemeinden anzugeben die ?anlagen beschaffen müssen, ist mir so nicht möglich. Da müßte immer noch erst eine vorausgehende Lokalbesichtigung stattfinden.

Nur auf eine Gemeinde möchte nicht unterlassen schon jetzt hinzuweisen, das ist Wietzendorf, eine der größten Gemeinden des Kreises, in der aber bisher trotz der verschiedentlichen Hinweise bei den gelegentlichen Revisionen meinerseits, absolut kein Verständniß für eine wirksame Feuerlöscheinrichtung zu haben scheinen.

Bei der dichten Bebauung dort und dem wenigen Schlauchmaterial würde ein ausbrechenden größerer Brand zu einer Katastrophe werden können. Es ist überhaupt unverständlich wie in Wietzendorf, dieser großen Gemeinde sich nicht Männer finden, die eine freiwillige Feuerwehr gründen und damit hinter eine Reihe zum Teil erheblich kleinerer Gemeinden zurücksetzten.

Wiegels, Kreisbrandmeister

Nachdem der Kreisbrandmeister im verausgegangen Jahr 1929 in einer Stellungnahme den Landrat darauf hingewiesen hatte, dass er es sehr bedauert, dass in Wietzendorf immer noch keine Freiwillige Feuerwehr gegründet worden ist, ist Bewegung in die Sache gekommen. Auf Initiative des Landesrates kam es schließlich am 27. Juli 1930 zur Gründung dieser Wehr. Die daraufhin erstellten Statuten wurden - wie vorgeschrieben - dem Landrat zur Genehmigung vorgelegt, der sie zwecks Stellungnahme an den Kreisbrandmeister weiterleitete. Die Entwurfsfassung dieser Stellungnahme befindet sich in Wiegels Akte.

© Kreisfeuerwehrverband Heidekreis e. V.
© Kreisfeuerwehrverband Heidekreis e. V.

Soltau, den 2. September 1930

Urschriftlich nach Kenntnis zurück an den Herrn Landrat in Soltau

Die Gründung der Freiwilligen Feuerwehr für Wietzendorf ist außerordentlich zu begrüßen, jedoch ist es mir nicht mehr klar, ob die Gründung in der Weise geschehen kann, daß dieselbe für das ganze Kirchspiel Wietzendorf geschieht. Das Kirchspiel ist doch keine politische Abgrenzung eines bestimmten Bezirks, und kann sich in einem solchen Bezirk meiner Ansicht nach keine Freiwillige Feuerwehr bilden, deren Mitglieder sich aus allen nahen und entfernter gelegenen Gemeinden rekrutieren soll. Aber auch dies ist ja gar nicht der Zweck wie mir der neugewählte Hauptmann der Wehr zugegeben, man will ja gar nicht die Mannschaften aus den umliegenden Dörfern einstellen, da man hierfür in Wietzendorf selbst genügend Mannschaften hat. Lediglich die finanzielle Unterstützung der umliegenden Gemeinden möchte man erhalten, das muß aber doch mit einer andern Art und Weise erreicht werden können. Der Satzungsentwurf besagt allerdings, daß jeder unbescholtene u.s.w. Bewohner des Kirchspiels eintreten kann. Wenn nun dieses geschehen sollte, so werden dadurch die Mannschaften der betreffenden Pflichtfeuerwehren der einzelnen Gemeinden beschränkt. Im Brandfall muß dann der freiwillige Feuerwehrmann zu seinem 3 bis 5 km entfernten Spritzenhaus in Wietzendorf eilen. Ich halte diese Lösung für verfehlt und (es) müßte meines Erachtens der Satzungsentwurf dementsprechend abgewändert werden, so daß die Mitgliedschaft sich nur auf die Einwohner Wietzendorfs bezieht.

Als Aenderung in dem vorgelegten Entwurf möchte (ich) vorschlagen, das Wort „Statuten“ durch „Satzungen“ zu ersetzen, und die §.§. 19 und 21 in entsprechender Weise zu ändern.

Im §. 20 Abs. 3 fehlen hinter „§ 12 Abs. 5“ die Worte „der Polizei-Verordnung“.

Im Übrigen ist gegen die Satzung meiner Ansicht nach nichts einzuwenden.

Wiegels

Kreisbrandmeister

Wie aus der mit Datum vom 8. September herausdgegeben gedruckten Fassung der Satzung ersichtlich ist, blieb es dabei, dass alle aus dem Kirchspiel Wietzendorf in die Feuerwehr eintreten durften. Da die anderen von Wiegels mitgeteilten Änderungen berücksichtigt wurden, muss der Landrat in diesem Punkt eine andere Entscheidung getroffen und eine gütliche Einigung mit den anderen Gemeinden des Kirchspiels herbeigeführt haben.

Ein gedrucktes Exemplar der auf der Gründungsversammlung am 27. Juli 1930 beschlossenen Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Wietzendorf befindet sich heute noch in den alten Akten des Kreisfeuerwehrverbandes Soltau, so dass wir dies hier präsentieren können.

Ausschlaggebend für die Gründung der Wehr war unter anderem die Anschaffung einer Motorspritze, an der sich neben der Gemeinde Wietzendorf auch die Kirchspielgemeinden Marbostel, Reiningen, Meinholz und Suroide beteiligten. Daher trug die Wehr auch den Namen Freiwillige Feuerwehr des Kirchspiels Wietzendorf. Die zum Preis von 3.225,00 RM gekaufte Motorspritze wurde am 29.12.1930 von der landschaftlichen Brandkasse geprüft und abgenommen. 

Das ausführliche Gründungsprotokoll befindet sich noch heute im Besitz der Wietzendorfer Wehr.

Von der Liste der Gründungsmitglieder zeigen wir hier nicht die vollständige Liste, sondern nur den Anfang.  

Am 29. Juli 1955 feiert die Freiwillige Feuerwehr Wietzendorf ihr 25-jähriges und im Juli 1980 ihr 50-jähriges Bestehen.

Und im Jahr 2005 das 75-jährige Jubiläum, aus dessen Anlaß eine Festschrift herausgegeben wurde, aus der das hier gezeigte Gründungsprotokoll nebst Übersetzung stammt.

© Freiwilllige Feuerwehr Wietzendorf

Aktuelle Informationen zur Freiwilligen Feuerwehr Wietzendorf findet man auf deren Homepage.

 

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